Zusammenfassung
Gerade die neue oder neu bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt dringend einen Überblick über die Organisation der Arbeitssicherheit. Dieser Beitrag enthält Ideenansätze, die den Einstieg erleichtern und die wesentlichen Aufgaben aufzeigen.
1 Organisation des Betriebs
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die betrieblichen Strukturen (Unternehmensstruktur, Abteilungen, Namen von wichtigen Personen wie Vorstand, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Hauptabteilungsleiter etc.), sofern Sie neu in diesem Betrieb sind. Dies kann z. B. anhand eines Organigramms erfolgen. Vermerken Sie sich in Grundrissplänen Ihre Ansprechpartner. Somit wird eine Zuordnung leichter.
2 Vorhandene Daten/Organisation des eigenen Arbeitsumfelds
Machen Sie sich eine Auflistung über Daten, die bereits vorliegen. Dies können im Idealfall z. B. Folgende sein:
- Liste der inner- und außerbetrieblichen Ansprechpartner;
- Liste der Ersthelfer;
- Liste der Sicherheitsbeauftragten;
- Betriebsarzt, arbeitsmedizinische Vorsorge;
- Unfallmeldungen, -statistiken;
- Kataster (z. B. Gefahrstoff-, Lärm-, Beleuchtungskataster);
- Begehungsprotokolle (interne, externe mit z. B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht);
- Protokolle von Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA);
- Mitarbeiterstatistik (Anzahl Produktion, Verwaltung, besondere Personengruppen wie Schwangere, Behinderte, Jugendliche).
- Tragen Sie zusammen, was für Informationsquellen bislang zur Verfügung stehen. Haben Sie Zugang zu allen relevanten Vorschriften und Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Regelwerk der Berufsgenossenschaften)? In welcher Form liegen Informationen vor? Stellen Sie in einer Liste zusammen, welche Informationsquellen Sie noch benötigen.
3 Vorstellung in den Abteilungen bzw. bei den Führungskräften
3.1 Schriftliche Bekanntmachung
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz hat der Unternehmer Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, sofern die Voraussetzungen nach § 5 vorliegen. Der Unternehmer muss diese Bestellung auch dem Betrieb, in erster Linie den Führungskräften, mitteilen. Auch wenn zuvor bereits eine Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig war, sollte die schriftliche Bekanntmachung der Bestellung eine genaue Beschreibung der Aufgaben und der Stellung als Fachkraft enthalten. Die Aufgaben ergeben sich dabei aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Dadurch werden sowohl der Unternehmer als auch die Führungskräfte daran erinnert, dass sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich sind und nicht etwa die Fachkraft für Arbeitssicherheit).
3.2 Persönliche Vorstellung
3.2.1 Führungskräfte
Führungskräfte nehmen in Bezug auf die Verantwortung im Arbeitsschutz eine Schlüsselrolle ein. In der Praxis werden sie oft die unmittelbaren Adressaten der Beratungstätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Klären Sie zunächst, welche Zuständigkeitsbereiche die Führungskräfte haben und ob ihnen hierfür bereits die Pflichten im Arbeitsschutz übertragen wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie dies veranlassen.
Ziel sollte es sein, eine Art Antrittsbesuch bei den Führungskräften zu machen. Aufgrund der meist relativ eng bemessenen Einsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird es unumgänglich sein, eine Rangfolge zu bilden. Dabei könnten folgende Kriterien gewählt werden:
- Welche Entscheidungsspielräume besitzt die Führungskraft (zunehmend mit der Hierarchiestufe)?
- Gibt es in seinem Verantwortungsbereich vergleichsweise viele oder gravierende Arbeitsschutzprobleme (hierzu können Unfallanzeigen/ -statistiken Aufschluss geben)?
- Ist die Führungskraft für die Beschaffung von Informationen bzw. für die Schaffung der vielfältigen praktisch-organisatorischen Voraussetzungen für das Tätigwerden als Fachkraft für Arbeitssicherheit wichtig?
Zu Beginn des jeweiligen "Antrittsgesprächs" sollte die Sicherheitsfachkraft kurz ihr Aufgabengebiet erläutern. Hierzu kann z. B. die schriftliche Bekanntmachung der Sicherheitsfachkraft durch den Unternehmer verwendet werden. Es dürfte zweckmäßig sein, die Vorgesetzten in ihrer spezifischen Rolle anzusprechen, d. h. auf ihre speziellen Aufgaben innerhalb des Gesamtbetriebs einzugehen. Dabei sollte bedacht werden, dass die Aufgaben der Vorgesetzten nicht in erster Linie direkt darauf abzielen, Arbeitsschutz zu verwirklichen. Der Stellenwert ist somit anders als bei einer Sicherheitsfachkraft, bei der dieses Ziel durch das Arbeitssicherheitsgesetz bereits gesetzlich verankert ist.
Zusammenarbeit mit Führungskräften
Sie werden am meisten Erfolg haben, wenn Sie der Führungskraft ihre Aufgaben im Arbeitsschutz bewusst und glaubhaft machen können und ihr Ihre Unterstützung bei der Verwirklichung dieser Aufgaben anbieten (Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind beratend tätig!). Sie sollten dabei herausstellen, dass die Zusammenarbeit einen gegenseitigen Informationsaustausch beinhaltet. Ebenfalls sollten Sie die Fachkompetenz des Vorgesetzten auf dessen Gebiet hervorheben und betonen, dass Lösungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nur gemeinsam erarbeitet werden können.
Es empfiehlt sich, im Anschluss an das erste Gespräch gemeinsam mit der Führungskraft eine Besichtigung des betreffenden Zuständigkeitsbereiches vorzunehmen, um einen erst...