Annette Hock-Rackel, Michael Schurr
Um eine alters- und alternsgerechte Beleuchtung als allgemeine Präventionsmaßnahme in der Praxis umzusetzen, ist wie bei der Gefährdungsbeurteilung die Formel TOP eine hilfreiche Strukturierung:
- Technik – die technischen Verhältnisse in Form von Steuersystemen und einer individuell anpassbaren Beleuchtung des Arbeitsplatzes;
- Organisation – die betrieblichen Akteure sorgen für eine alternsgerechte Beleuchtung für die Mitarbeiter und die Organisation der Prozesse;
- Personal – Verhalten, d. h., die Mitarbeiter wissen um die Bedeutung und nutzen die alternsgerechte Beleuchtung (Kompetenz).
2.1 Technische Möglichkeiten
Folgende Punkte sind als Maßnahmen zu nennen:
- Bereitstellung von 50 % mehr Beleuchtung für Arbeitnehmer zwischen dem 40. und 55. Lebensjahr,
- 100 % mehr Beleuchtung für Arbeitnehmer über 55 Jahre,
- Erhöhung des Kontrastes an Sichtgeräten und Messinstrumenten,
- Vergrößerung der Schrift und Symbole auf Monitoren und Sichtgeräten,
- Abbau von Blendung, Blau-Grün-Unterscheidung aus dem Signalangebot entfernen.
Licht wird bei der Sehaufgabe benötigt
Es ist wohl selbstverständlich, aber es sei nochmals betont: Das Licht wird bei der Sehaufgabe benötigt und nicht am Fußboden des im Eck befindlichen Papierkorbs. Den letzten Winkel mit viel Energie auszuleuchten, ist nicht notwendig!
2.2 Alters- und alternsgerechte Beleuchtung in der betrieblichen Organisation
Die erste Voraussetzung ist das notwendige Wissen bei den Verantwortlichen im betrieblichen Prozess. Es bietet sich an, das Thema im Arbeitsschutzausschuss oder einem ggf. vorhandenen Arbeitskreis Gesundheit einzubringen.
Zudem muss überprüft werden, inwieweit die Vorgaben zur Beleuchtung eingehalten werden bzw. für deren Einhaltung gesorgt werden muss. Zentral sind hier die Gefährdungsbeurteilung und die Angebotsvorsorge G37. Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen muss eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens angeboten werden (Angebotsvorsorge). Die Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot regelt Abschn. 3 AMR Nr. 2.1 unabhängig vom Alter:
- erste Vorsorge innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit,
- zweite Vorsorge spätestens 12 Monate nach der ersten Vorsorge,
- jede weitere Vorsorge innerhalb von 36 Monaten nach der vorangegangenen Vorsorge.
Hierbei handelt es sich um "Maximalfristen", die nicht überschritten werden dürfen. Kürzere Fristsetzungen sind jedoch möglich.
2.3 Jedem das Licht, das er braucht
Um Augenschäden vorzubeugen ist es notwendig, die Beleuchtung am Arbeitsplatz den jeweiligen Anforderungen und der Sehkraft der Mitarbeiter anzupassen, indem insbesondere die Lichtstärke sowie der Blendschutz individuell regelbar sind. Dies ist mit modernen dezentral regelbaren Beleuchtungs-Steuerungssystemen machbar. Hierbei können, kombiniert mit der richtigen Auswahl an Leuchten, mit Beleuchtungssteuerungssystemen nicht nur die Anforderungen einer alternsgerechten Beleuchtung, sondern erhebliche Energieeinsparungen erzielt und gleichzeitig der Bedienkomfort für den einzelnen Mitarbeiter erheblich verbessert werden.
Gutes Beleuchtungs-Steuerungssystem
Bei Tageslichteinfall wird die Beleuchtung automatisch, unter Beibehaltung der Beleuchtungsstärke, gedimmt. Per Fernbedienung können verschiedene Lichtszenarien geschaffen und dem einzelnen Arbeitsplatz zugeordnet werden. Mit abnehmendem Tageslicht wird der Anteil des künstlichen Lichts automatisch verstärkt, sodass die Beleuchtungsstärke immer dieselbe bleibt. Zusätzlich ist, je nach Stand der Sonne automatische Beschattung und Blendschutz möglich. Entscheidend ist das nicht nur für die Allgemeinbeleuchtung, sondern im Falle der altersgerechten Beleuchtung auch individuell bezogen auf die Sehaufgabe und die Sehkraft des Mitarbeiters. Die einfachste Lösung dafür stellen die Arbeitsplatzleuchten dar.
Die Steuerung des individuellen Lichtbedarfs für die Sehaufgabe ist technisch heute auch kein Problem, d. h., ein Sensor in der Beleuchtungsquelle misst den aktuell notwendigen individuellen Lichtbedarf des Mitarbeiters. Der Sensor regelt diesen bei zu wenig oder zu viel Licht entweder
- automatisch, wie bei Bildschirmen mit integriertem Lichtsensor an der Vorderseite des Monitors, der die LCD-Hintergrundbeleuchtung an die vorhandenen Lichtverhältnisse anpasst,
- akustisch, wie bei der Rückfahrkamera im Auto,
- visuell, wie das Aufblinken einer Warnlampe am Auto,
oder in einer abgestimmten Kombination von akustisch/visuell und der Möglichkeit selbst zu entscheiden, bevor automatisch umgestellt wird.
Daher kommt auf die Beleuchtung und deren Planer im Unternehmen eine große, mehrdimensionale Aufgabe zu: Die Arbeitsplatzbeleuchtung der Zukunft sollte flexibel auf die Mitarbeiter, ihre Sehaufgabe, Bedürfnisse und Sehvermögen eingehen, um sie gesund zu erhalten und das Ganze sollte auch noch kostengünstig und sparsam für Unternehmen und Umwelt sein.
In der Vergangenheit waren fest installierte Deckenleuchten, meist mit direktem Licht, die Regel. Später stieg...