Eine ganze Reihe von Präventionsexperten befassen sich heute besonders in Großbetrieben – jeweils aus ihrem Blickwinkel – mit dem Thema Gesundheit. Beispielhaft seien genannt die Arbeitswissenschaftler, Arbeitsphysiologen, Arbeitsplatzgestalter, Arbeitspsychologen, klinische Psychologen, Sozialarbeiter, Pädagogen, Epidemiologen, Krankenkassen mit Gesundheitsaktionen, Physiotherapeuten, Toxikologen und Suchtberater. Die Kooperation mit diesen Experten, die besonders Teilaspekte der Gesundheitsförderung kompetent vertreten können, hat sich in vielen Betrieben bewährt und zu einer hohen Beratungsqualität und Professionalisierung im Gesundheits- und Arbeitsschutz beigetragen. Ungeachtet dessen bleibt es nach § 3 und § 6 ASiG der gesetzliche Auftrag der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, "den Arbeitgeber … in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen". Um die präventive Ausrichtung an den Unternehmenszielen und die Synergie der Arbeit dieser Experten zu gewährleisten, verstehen sich Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Moderatoren eines ganzheitlichen und interdisziplinären Ansatzes zur Prävention im Betrieb. Denn nur die zielgerichtete, interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure wird im Unternehmen zum Erfolg führen. Einzelinitiativen, die sich nicht am Unternehmenswohl orientieren, vergeuden wertvolle Mittel und Ressourcen.

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