Erhalt und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten ist das Kernanliegen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und zielt somit direkt auf die arbeitsmedizinische Kompetenz. BGM in Unternehmen basiert zunächst auf der klassischen Gefährdungsbeurteilung und -analyse mit Ableitung der erforderlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden typischerweise in bis zu 6 Säulen im Betrieb umgesetzt:

  1. Klassischer Arbeits- und Gesundheitsschutz
  2. Betriebliche Gesundheitsförderung
  3. Betriebliches Eingliederungsmanagement
  4. Personalentwicklung
  5. Organisationsentwicklung
  6. Vertrauensbildung "gesunder" Führung

Betriebsärzte sind hier – je nach Größe des Betriebs – in unterschiedlichen Rollen gefordert: Sie sind "Leistungserbringer" als Betriebsarzt und "Präventionsdienstleister", aber auch Gesundheitsmanager, Stratege und nicht zuletzt Bindeglied zwischen Unternehmensführung, Betriebs-/Personalrat und externen Leistungserbringern (z. B. GKV, DRV).

Als Berater des Unternehmens in Stabsstellen kommen dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Willen des Gesetzgebers zentrale Funktionen zu, die in den letzten knapp 50 Jahren nichts an Bedeutung verloren haben. Noch immer tragen sie nach § 3 und § 6 des ASiG in enger Abstimmung und Zusammenarbeit die volle Verantwortung für eine intensive und allumfassende Beratung zu Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen. Daher ist es nur naheliegend, den Einsatz weiterer Akteure auf diesem Gebiet der Steuerung dieser beiden Stabsstellen unterzuordnen. Die Steuerung im BGM orientiert sich an geeigneten Kennzahlen des jeweiligen Betriebs, welche Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Motivation widerspiegeln.

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