Das heutige Verständnis von präventivem Arbeitsschutz basiert natürlich auch in der Forstwirtschaft auf dem Arbeitsschutzgesetz. Demnach ist der Arbeitgeber gefordert, Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu erfassen und zu beurteilen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, diesen Gefahren vorzubeugen. Auch wenn dies seit vielen Jahren so vorgegeben ist, ist die Umsetzung in der Praxis ein dauerhafter und in vielen Betrieben nur zögerlicher Prozess. Denn auch bei Betrieben der Forstwirtschaft ist es einfacher, sich an Unfallverhütungsvorschriften mit verbindlichen Vorgaben für Arbeitsverfahren zu orientieren, als in jeder Arbeitssituation Entscheidungen über das sicherste Verfahren aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung zu fällen.

Ganz neu und seit April 2019 auch verbindlich ist die Vorgabe, dass jede PSA der Verordnung (EU) 2016/425 unterliegen wird. Der in der Waldarbeit übliche Schnittschutz und Gehörschutz fällt jetzt in Kategorie III. Damit ist zu erwarten, dass die Kosten, aber auch der bürokratische Aufwand steigen werden, z. B. durch Schulungspflicht der Mitarbeiter oder Produktionsüberwachung der Hersteller. Faktisch ändert sich das Schutzniveau für die bei der Waldarbeit getragene PSA dadurch aber nicht.

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