Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Wegen der Bedingungen, die ein globales Wirtschaftssystem schafft, sind landwirtschaftliche Betriebe in vielen Sparten nur noch überlebensfähig, wenn sie eine Größe haben, die nicht mehr von den Arbeitskräften zu bewältigen ist, die eine Familie pro Generation bereitstellen kann. Daher beschäftigen die meisten Betriebe mittlerweile Angestellte bzw. mindestens Aushilfen. Trotzdem verstehen sich viele Landwirte immer noch vorrangig als "Arbeiter", die anpacken und vor allem eines wollen, nämlich die oft jahreszeitlich anfallenden Arbeiten möglichst gut bewältigen, damit der Hof bestehen und wirtschaftlich betrieben werden kann.
In einem solchen Bewusstsein spielt die Verantwortung als Arbeitgeber, der seinen Betrieb inklusive Personalverantwortung professionell organisieren und führen muss, oft eine untergeordnete Rolle, auch wenn die Beschäftigung von Mitarbeitern bereits ein Maß erreicht hat, nach dem u. a. eine regelgerechte Arbeitsschutzstruktur sinnvoll und erforderlich ist. Die SVLFG bietet dazu Information, Beratung und Handlungshilfen an, z. B. in ihrer Broschüre B02 "Verantwortung im Arbeitsschutz".
Arbeitsschutzausschuss auf dem Bauernhof?
Jeder Landwirt, der Personen angestellt beschäftigt, braucht
- eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung,
- dokumentierte Erst- und Folgeunterweisungen,
- Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (alternativ bei weniger als 20 Festangestellten ein Unternehmermodell mit entsprechenden Fortbildungen), außerdem bei Bedarf einen Betriebsarzt.
Ab 10 Beschäftigten muss für Ersthelfer gesorgt sein.
Ab 20 Beschäftigten muss es
- einen Sicherheitsbeauftragten und
- einen Arbeitsschutzausschuss geben, der regelmäßig zusammentritt und Arbeitsschutzfragen klärt.
Größere Betriebe in arbeitsintensiven Branchen innerhalb der Landwirtschaft erreichen diese Beschäftigtenzahlen häufig, zumindest in einigen Monaten des Jahres. Trotzdem wird man vielerorts diese Strukturen noch vergeblich suchen. Zu lange hat sich die Arbeit in der Landwirtschaft weitgehend separat von der übrigen Arbeitswelt und geprägt von bäuerlichen Familienbetrieben abgespielt, als dass sich in den neu entstehenden modernen Großbetrieben schnell eine entsprechende Unternehmenskultur ausbilden könnte. Hier bleibt noch viel zu tun.
VSG 1.2 "Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung"
Diese Vorschrift erläutert (analog der DGUV-V 2 in anderen Wirtschaftzweigen) die Details der Arbeitsschutzberatung für den Bereich der SVLFG. Die Berechnung von Einsatzzeiten, die Ausgestaltung der Beratung und des Unternehmermodells weichen unter spezifisch landwirtschaftlichen Gesichtspunkten von den sonst üblichen Vorgaben etwas ab.