Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge bringen enorme Kräfte auf und sind in den letzten Jahrzehnten immer größer geworden. Zwar nimmt auch in der Landwirtschaft die Automatisierung zu, trotzdem ist der Kontakt mit Maschinen und Anlagen und ihren Antriebskräften viel enger als in anderen Branchen. Allein Unterhaltungsarbeiten an Maschinen und Fahrzeugen verursachen etwa 15 % der meldepflichtigen Unfälle (etwa 10 % der tödlichen Unfälle). Dazu kommen zahlreiche Unfälle bei der Feld- bzw. Erntearbeit, im Wein- und Gartenbau und im Forstbereich, bei denen Maschinen eine Rolle spielen.
Landwirtschaftsmaschinen und Fahrzeuge weisen eine Vielzahl von bewegten und/oder scharfen Bauteilen auf, an denen schwere Verletzungen möglich sind, wie Antriebswellen, Transportbänder, Fahrwerke, Schneidwerke, Rühr- oder Mischwerke, Pressen, Messer, Pflugschare, Dorne, Zinken u. v. m. Das gilt umso mehr, weil die entsprechenden Antriebsenergien und Gewichte meist hoch sind und z. B. beim An- und Abkuppeln von Fahrzeugen und Anbaugeräten oder bei der Störungsbeseitigung unmittelbar im Gefahrbereich gearbeitet wird. Grundsätzlich sorgen die natürlich auch in diesem Bereich gültigen Vorschriften zum Maschinenschutz (erkennbar u. a. am CE-Zeichen) dafür, dass mit Maschinen und Fahrzeugen sicher gearbeitet werden kann. Viele branchenspezifische Risiken erhöhen aber die Unfallgefahr, z. B.:
- Einsatz von nicht vorschriftenkonformen Maschinen, die entweder sehr alt, verändert oder für den vorgesehenen Zweck grundsätzlich nicht geeignet sind. Der Betrieb von nicht ordnungsgemäß instandgesetzten Maschinen oder das Entfernen von Schutzeinrichtungen kommt im Landwirtschaftsbereich häufig vor. Die anfallenden Tätigkeiten sind vielfältig und nicht jeder Betrieb hat für jede Arbeit immer das geeignete Gerät zur Verfügung bzw. scheut nötige Investitionen, wenn Geräte nur selten benötigt werden, sodass die Versuchung groß ist, sich mit dem vorhandenen Material zu behelfen.
- Einsatz unter schwierigen Arbeitsbedingungen und/oder unter Zeitdruck, z. B. Störungsbeseitigung auf unebenem Untergrund, während terminkritischer Feld- oder Erntearbeiten, bei Dunkelheit.
- Einsatz von Personen, die nicht immer die erforderliche Einweisung, Erfahrung oder Einstellung zum sicheren Arbeiten mitbringen.
Informationen zu Präventionsmaßnahmen:
- Technische Arbeitsmittel (VSG 3.1),
- diverse Technische Informationen und Broschüren zu speziellen Maschinen und Anlagen bzw. Arbeitsverfahren.
Beratungsangebote nutzen
Die Außendienstmitarbeiter der SVLFG beraten vor Ort, wenn z. B. Fragen zum sicheren Einsatz von Altmaschinen oder Zweifel am Sicherheitsstandard von Neumaschinen bestehen.