Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Fachspezifische Risiken sind v. a. relevant in Fächern, wie
- Sport,
- Werken/Technik,
- Hauswirtschaft/Kochen,
- Kunst,
- Naturwissenschaften.
In diesen Fächern sollen Kinder und Jugendliche einerseits wertvolle praktische Erfahrungen machen und zupackend lernen, eben damit sie die Bedingungen ihres (späteren Arbeits-)Umfelds richtig kennen und einschätzen lernen. Andererseits sollen kritische Risiken unbedingt vermieden werden. Daher werden Lerninhalte und -methoden von vornherein so gestaltet, dass gefährliche Tätigkeiten, Materialien und Geräte vermieden werden. Dementsprechend sind auch die Sicherheitsrisiken für Lehrer geringer als in den vergleichbaren gewerblich-industriellen Bereichen.
Informationen zu fachspezifischen Risiken
Fachspezifische Risiken bei Sport- und Bewegungsangeboten, beim Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen und mit Werkzeugen und Maschinen werden in der DGUV-R 102-601 beschrieben. Hilfreich ist, dass für jeden Themenbereich eine umfangreiche Liste mit relevanten Vorschriften und Informationen aus dem Arbeitsschutzrecht vorliegt. Ergänzend stellt die gesetzliche Unfallversicherung in der Reihe "Sicherheit und Gesundheit in Schulen" aufbereitete Informationen zur Verfügung, z. B.:
- DGUV-I 202-037 "Metall – Handbuch für Lehrkräfte",
- DGUV-I 202-040 "Holz – Handbuch für Lehrkräfte",
- DGUV-R 102-001 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht",
- DGUV-I 202-039 "Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen",
- DGUV-I 202-047 "Mit der Schulklasse sicher unterwegs",
- DGUV-I 202-048 "Checklisten zur Sicherheit im Schulsport"
- sowie zahlreiche weitere Informationen zu einzelnen Sportarten und weiteren Bewegungsangeboten.
Einsatz von Maschinen und Geräten
Maschinen und Geräte, die im Unterricht zum Einsatz kommen (z. B. in Küchen oder Werkräumen) müssen in ordnungsgemäßem Zustand sein und den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Darüber gibt ein CE-Kennzeichen Auskunft. Bei sehr alten Maschinen, die keine CE-Kennzeichnung haben (vor 1993), muss beurteilt werden, ob der Sicherheitsstandard ausreichend ist oder ob Nachrüstungen erforderlich sind. Diese Beurteilung kann durch fachkundige Lehrer, Sicherheitsfachkräfte oder Fachfirmen vorgenommen werden.
Für die Benutzung von risikoreicheren Geräten und Anlagen (Schneide- bzw. Aufschnittmaschinen, Sägen, stationären Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen, Öfen usw.) müssen Lehrkräfte dokumentiert unterwiesen und Betriebsanweisungen ausgehängt sein.
Umgang mit Lebensmitteln
Wenn im Hauswirtschaftsunterricht gekocht wird und die zubereiteten Mahlzeiten gemeinsam verzehrt werden, wurde das lange nicht als Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne der EU Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 gewertet. Demnach wurde auch die Pflichtschulung der Gesundheitsämter (nach § 43 IfSG) für den Schulunterricht als nicht verbindlich angesehen (DGUV-I 202-042, diese wurde mittlerweile allerdings zurückgezogen). Für Lehrkräfte ist diese Schulung (wie für Mensapersonal auch) auf jeden Fall angezeigt. Schülerinnen und Schüler sollten darauf hingewiesen werden, dass Personen, die Symptome von Durchfallerkrankungen an sich bemerken bzw. im häuslichen Umfeld haben, an der Speisenzubereitung nicht teilnehmen.
Einsatz von Gefahrstoffen/Laborarbeiten
Der Einsatz von Gefahrstoffen ist im Unterrichtsbereich beschränkt auf die Fälle, wo das Risiko unvermeidlich oder sogar Teil des Lernzieles ist. Im Bereich Kunst/Werken, Technik und v. a. dem experimentellen Naturwissenschaftsunterricht kommen v. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase, aber auch andere potenziell gesundheitsgefährliche Stoffe zum Einsatz. Zu deren sicheren Einsatz informieren die Schriften der Unfallversicherung (s. o.). Schulspezifisch ist zu beachten:
Häufig "klemmt" es bei der Entsorgung. Reste von nicht mehr eingesetzten Chemikalien können in Schulen so alt werden, dass es zu unvorhergesehenen Risiken kommt, z. B. durch rostende Behälter oder undichte Verschlüsse. Regelmäßiges Durch- und Aussortieren ist unerlässlich.
Latente Gesundheitsgefahren von Stoffen (z. B. Hautreizung, allergisierende Wirkungen) stellen im schulischen Bereich ein eher geringes Risiko dar, weil die Umsätze und die Einsatzhäufigkeit absolut gering sind. Dagegen können Brand- und Explosionsgefahren brennbarer Flüssigkeiten und Gase sofort Realität werden. Entsprechend aufmerksam muss mit diesen Stoffen umgegangen werden, und zwar nicht nur im Labor, sondern auch z. B. mit Sprühlack im Kunstunterricht.