Eine Arbeitsschutzpolitik muss zum Unternehmen passen und Mindestinhalte gemäß dem gewählten AMS-Konzept (nationaler (Deutscher) Leitfaden für AMS, SCC/SCP oder DIN ISO 45.001) enthalten. Die Checkliste unterstützt in diesem Sinne die Erarbeitung einer eigenen (unternehmensspezifischen) Arbeitsschutzpolitik.
Anforderungen an eine Arbeitsschutzpolitik |
1) Formale Anforderungen |
Der Charakter der Arbeitsschutzpolitik lässt erkennen: |
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Es handelt sich um eine Selbstverpflichtung des Unternehmens. |
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Sie gibt dem Entscheiden und Handeln im Unternehmen (der Unternehmensleitung sowie allen Beschäftigten (Mitarbeiter und Führungskräfte) eine Orientierung. |
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Sie verpflichtet alle Beschäftigten. |
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Empfohlene Bestandteile: |
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eine Vision (Entwicklungsperspektive für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz → Wo wollen wir in 5 bis 10 Jahren im Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen?) |
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Grundsätze und Leitlinien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz |
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Verpflichtungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Verpflichtungen als Selbstverpflichtungen der Unternehmensleitung sowie als Selbstverpflichtungen der Beschäftigten formuliert) |
Allgemeine formale Anforderungen: |
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Arbeitsschutzpolitik ist erkennbarer Teil der Unternehmenspolitik (sofern vorhanden). |
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Arbeitsschutzpolitik ist abgestimmt und widerspruchsfrei zur Unternehmenspolitik bzw. den Politiken der anderen (vorhandenen) Managementsysteme formuliert. |
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Die Arbeitsschutzpolitik ist mit dem Betriebsrat (sofern vorhanden) abgestimmt. |
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Die Arbeitsschutzpolitik ist datiert und durch die oberste Leitung in Kraft gesetzt. |
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Die Arbeitsschutzpolitik ist dokumentiert. |
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Es ist festgelegt, dass die Arbeitsschutzpolitik allen Beschäftigten vermittelt wird (z. B. im Rahmen einer Unterweisung besprochen) und für sie leicht zugänglich ist. |
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Es ist festgelegt, dass die Arbeitsschutzpolitik regelmäßig hinsichtlich ihrer Eignung überprüft und fortgeschrieben wird. |
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Es ist festgelegt, dass die Arbeitsschutzpolitik relevanten externen Kreisen soweit angemessen bekannt gemacht wird. |
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2) Allgemeine inhaltliche Anforderungen |
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Die Arbeitsschutzpolitik beruht auf den Prinzipien der Prävention und kontinuierlichen Verbesserung. |
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Die Arbeitsschutzpolitik ist auf die Größe des Unternehmens, die Art seiner Aktivitäten und die vorhandenen Gefährdungen und damit verbundenen Risiken zugeschnitten. |
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Die Arbeitsschutzpolitik bringt zum Ausdruck, dass die Beteiligung der Beschäftigten ein wichtiges Anliegen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist. |
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Die Arbeitsschutzpolitik ist präzise und klar formuliert und angemessen. |
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3) Mindestinhalte gemäß dem ausgewählten AMS-Konzept |
a) Mindestinhalte gemäß dem nationalen (deutschen) Leitfaden für AMS Die Arbeitsschutzpolitik sollte eine Verpflichtung beinhalten: |
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zum Schutz und zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten durch die Verhütung von Unfällen bei der Arbeit. |
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zum Schutz und zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten durch die Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen und damit verbundener Risiken für Sicherheit und Gesundheit. |
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zum Schutz und zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten durch Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit. |
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zur Einhaltung der relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Tarif- und Betriebsvereinbarungen, freiwilligen Programme zum Arbeitsschutz und sonstigen Anforderungen, zu denen sich das Unternehmen verpflichtet hat; des Weiteren die Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse. |
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zur Einbeziehung von Beschäftigten und ihrer Vertretungen in Beratungen sowie Motivation der Beschäftigten, an allen Elementen des AMS aktiv mitzuwirken. |
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zum "wachsam sein" und "sich einmischen", wenn man sicherheitswidrige Zustände oder Verhaltensweisen erkennt. |
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zur kontinuierlichen Verbesserung der AMS-Leistung. |
b) Mindestinhalte gemäß dem Konzept Sicherheits Certifikat Contraktoren (SCC/SCP) Die SGU-Politik (SGU: Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz) muss folgende Aspekte einschließen: |
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die Verhütung von Unfällen |
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die Verhütung von Berufskrankheiten |
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die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren |
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die Verhütung von Umwelt- und Sachschäden |
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das Bemühen um eine ständige Verbesserung des SGU-Standards |
c) Mindestinhalte gemäß der DIN ISO 45.001:2018 Die Politik für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-Politik = Arbeitsschutzpolitik): |
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Beinhaltet eine Verpflichtung zur Bereitstellung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen zur Prävention von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen. |
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Ist dem Zweck, der Größe und dem Kontext des Unternehmens und seinen spezifischen SGA-Risiken und SGA-Chancen angemessen. |
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Bietet einen Rahmen zum Festlegen von SGA-Ziele... |