Bei der Einführung und Weiterentwicklung eines wirkungsvollen AMS sind alle Bereiche und Beschäftigten eines Unternehmens beteiligt. Die oberste Leitung sollte daher Verfahren für die interne Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Personen und Personengruppen festlegen. Gleiches gilt hinsichtlich der Kommunikation und Zusammenarbeit mit externen Stellen. Abb. 7 zeigt die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Bereichen.
Abb. 7: Kommunikation und Zusammenarbeit im Arbeitsschutz (entsprechend den Forderungen 2.8.1 und 2.8.2. des nationalen Leitfadens für AMS)
8.1 Interne Kommunikation
Warum ist die Kommunikation und Zusammenarbeit im Rahmen des AMS so wichtig? Im Zuge der sich ständig verändernden Arbeitsumwelt entstehen immer wieder neue oder anders gelagerte Randbedingungen, an die zum einen technische Schutzmaßnahmen und zum anderen aber auch das Wissen und das Verhalten der Beschäftigten angepasst werden müssen. Dies kann vom Einzelnen allein nicht bewältigt werden. Es sind also Mittel und Wege erforderlich, um gemeinsam Maßnahmen zu definieren und umzusetzen.
Basis für Sicherheit und Gesundheitsschutz sind die geltenden Regeln wie z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, VDE- und VDI-Normen, Technische Regeln usw. Dieses Regelwerk bildet den Rahmen für den Aufbau einer innerbetrieblichen Sicherheitsorganisation. Um das Regelwerk umsetzen zu können, muss man es jedoch zunächst kennen. Dies überfordert viele Betriebe, gerade auch Kleinbetriebe mit wenigen Beschäftigten. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe im Falle von Verstößen.
Die oberste Leitung kennt i. d. R. nicht alle Detailvorgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beauftragt deshalb interne oder externe Fachleute wie z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Gefahrgut-, Sicherheits-, Strahlenschutz- oder Brandschutzbeauftragte, sie zu unterstützen. Diese Personen eignen sich Fachwissen im Arbeitsschutz an und können dieses als Multiplikator an andere Personen im Unternehmen zumindest partiell weitergeben. Hierzu muss es aber Verfahren geben, die festschreiben, wie die Kommunikation erfolgen soll (z. B. Holschuld-Prinzip oder Bringschuld-Prinzip) und wie eine Zusammenarbeit zwischen den sicherheitstechnischen Funktionsträgern und allen anderen Beschäftigten mindestens aussehen soll.
Eines der bekanntesten Beispiele sind die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" legen fest, dass sie den Unternehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten, Begehungen durchführen, auf sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten hinwirken etc. In der Praxis sieht dies i. d. R. so aus, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ständig mit Führungskräften, Fachabteilungen, Beschäftigten, Betriebsarzt und Personalvertretung kommunizieren. Im Rahmen von Begehungen beraten sie Führungskräfte in Bezug auf die Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen, Ergonomie oder Unterweisung der Beschäftigten. All dies ist nur dann sinnvoll und wirksam, wenn es zu einem Dialog zwischen den Beteiligten kommt. Gemeinsam erarbeitete Maßnahmen lassen sich leichter umsetzen, da eine Akzeptanz bei den Betroffenen vorliegt. In diesem Zusammenhang ist z. B. festzulegen, wann bzw. bei welchen Anlässen die Führungskräfte die Sicherheitsfachkraft informieren.
Die oberste Leitung kann auf die Kommunikation und Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz großen Einfluss nehmen. Durch Festlegung einer Arbeitsschutzpolitik und von Arbeitsschutzzielen sowie der Schaffung einer Sicherheitsorganisation gibt sie Rahmenbedingungen vor. Somit wird die Einführung und Weiterentwicklung eines AMS koordiniert. Wenn z. B. das AMS Thema in Besprechungen der obersten Leitung oder zwischen der obersten Leitung und den Führungskräften ist, können Verbesserungen erzielt werden. Feste Informations- und Berichtsstrukturen können dabei helfen, den Informationsfluss von der obersten Leitung über die Führungskräfte bis hin zu den Beschäftigten und umgekehrt zu gewährleisten.
Eine der bekanntesten Kommunikationswege ist sicherlich die Unterweisung der Beschäftigten gemäß Arbeitsschutzgesetz, DGUV-V 1 etc. Die Unterweisung soll regelmäßig durchgeführt werden und ausreichend und angemessen über alle auftretenden Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen informieren. Wie diese Unterweisungen durchzuführen sind, ist nicht vorgeschrieben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass klassische Monologe als Unterweisungsmethode nur bedingt zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beitragen. Viele kleine Dialoge/Unterweisungen sind dabei wirkungsvoller als eine komplette Tagesveranstaltung, die die Beschäftigten überfordert. Werden Sicherheitsthemen bei Neueinstellungen, Vertretungen oder Arbeitsplatzwechseln als Erstes besprochen, prägen sie sich beim Betroffenen ein. Da...