Ist die Planung von Wartungsarbeiten an Pumpen eines Kunden unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten relevant? Ist die Entnahme einer Probe aus dem Abwasserkanal unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten relevant? Ist das Ein- und Auslagern von Paletten im Hochregallager unter Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekten relevant? Diese beispielhaften Fragen zeigen, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz Teil von planenden und ausführenden Arbeiten sowie von betriebsbedingten Abläufen und von Prozessen sein kann.

Zielsetzung dieses AMS-Elementes ist es, den Handlungsbedarf zu ermitteln. Das heißt: Welche Arbeiten, welche Abläufe und welche Prozesse beeinflussen direkt oder indirekt die Gesundheit der Mitarbeiter sowie die von Dritten (z. B. Gästen, Lieferanten oder anderen Personen, die sich auf dem Gelände des Unternehmens oder einem externen Einsatzort von Mitarbeitern des Unternehmens (z. B. einer Baustelle) aufhalten)?

Parallelen zu anderen Managementsystemen sind unverkennbar. Das Qualitätsmanagement fragt beispielsweise, welche Prozesse qualitätsrelevant sind. Diese Parallelen lassen sich auch für die Ermittlung der arbeits- und gesundheitsschutzrelevanten Arbeiten, Abläufe und Prozesse nutzen. Das Qualitätsmanagement bildet beispielsweise das Geschehen in einem Unternehmen in so genannten Prozesslandschaften ab und beschreibt die Prozesse. Sofern vorhanden, kann das AMS diese Prozesse unter seinen Gesichtspunkten analysieren. Abb. 1 zeigt eine beispielhafte Prozesslandschaft eines weitgehend eigenständigen Produktionsstandortes.

 
Achtung

Unterschiede beachten

Während der "nationale Leitfaden" von Arbeiten und betriebsbedingten Abläufen und Prozessen spricht, bezeichnet das Qualitätsmanagement dies nur noch als "Prozesse".

Abb. 1: Beispielhafte Prozesslandschaft eines Verpackungsherstellers, der ein integriertes Managementsystem praktiziert

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