Zusammenfassung
Das AMS-Konzept/der AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme" (NLA) beinhaltet 5 Hauptelemente: Politik, Organisation, Planung und Umsetzung, Messung und Bewertung sowie Verbesserungsmaßnahmen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem AMS-Hauptelement "Planung und Umsetzung". Der als Leitfaden aufgebaute NLA sieht für dieses AMS-Hauptelement die Regelung der Ermittlung der Anforderungen (betrieblicher Handlungsbedarf) bezüglich der Arbeitsschutzorganisation, der Gefährdungslage sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen vor. Hier soll weiterhin die Umsetzung des erkannten Handlungsbedarfs geplant und organisiert werden – inklusive deren Dokumentation.
Beim Aufbau eines AMS gemäß dem "nationalen Leitfaden für AMS" ist von Fakten/Daten auszugehen. Deshalb empfiehlt der Leitfaden bei der Planung immer von einer Bedarfsermittlung auszugehen. Bei der Einführung eines AMS soll zuerst eine Bestandsaufnahme ("erstmalige Prüfung") durchgeführt werden. Bei der Ermittlung der erforderlichen Schutzmaßnahmen folgt ein AMS dem Grundprinzip des zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, d. h., der Planung wird eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde gelegt. Sie ist ein Kernbaustein eines AMS. Die "Umsetzung" beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von Gefährdungen, Regelungen für Betriebsstörungen und Notfälle, dem Beschaffungswesen, der Zusammenarbeit mit Kontraktoren sowie der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Gesundheitsförderung. Das AMS-Hauptelement "Planung und Organisation" regelt darüber hinaus auch die Ermittlung und Bewertung der für Sicherheit und Gesundheitsschutz relevanten internen und externen Veränderungen sowie die Durchführung ggf. erforderlicher Änderungen (Änderungsmanagement).
1 Ablaufdiagramm
2 AMS-Element "Erstmalige Prüfung"
2.1 Zielsetzung
Sofern ein AMS nicht bereits mit der Gründung eines Unternehmens eingeführt wird, was durchaus sinnvoll wäre, beginnt eine AMS-Einführung nicht bei Null. In der Regel ist bereits vieles vorhanden. Diese Festlegungen (z. B. Übertragung der Unternehmerpflichten, Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung, Aufnahme und Analyse von Unfällen etc.), Dokumente (z. B. Betriebsanweisungen, Unterweisungsunterlagen, Aushänge), Ausarbeitungen (z. B. Zusammenstellung der relevanten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen), Checklisten (z. B. Prüflisten zur Gefährdungsanalyse), Vorlagen (z. B. Protokollvorlagen, Erfassungsbögen, Formblätter) und dokumentierten Ergebnisse (z. B. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung) sind systematisch zusammenzutragen und anschließend auf ihre Aktualität, Vollständigkeit und bisherige Wirksamkeit zu überprüfen. Neben einem solchen vereinfachten Systemaudit erscheint auch die Durchführung eines Complianceaudits, das den Grad der Erfüllung der gesetzlichen und unternehmensinternen Verpflichtungen ermittelt, sinnvoll.
Audit-Prüflisten
Für das Complianceaudit können Sie die umfangreichen Audit-Prüflisten von OHRIS (Occupational Health and Risk Managementsystem, bayerische AMS-Leitfaden, dem der NLA zugrunde liegt) nutzen. Download unter: www.lgl.bayern.de.
Eine solche Bestandsaufnahme dient nicht nur dazu, die Ausgangssituation transparent zu machen und dabei die Defizite aufzudecken, sie soll auch aufzeigen, dass bereits viel getan wird und demzufolge der Aufwand für die Einführung eines AMS überschaubar ist. Die Ergebnisse der "erstmaligen Prüfung" dienen auch als Bezugsgröße für eine spätere Ermittlung der erzielten Verbesserungen.
Positive Aspekte betonen
Vermitteln Sie nicht den Eindruck, dass das bisher Getane falsch war und mit dem AMS nun alles neu und richtig. Verteidigung und Rechtfertigung wäre die Folge. Machen Sie deutlich, es geht – wie bei allen anderen Aufgaben auch – um das Verbessern, also um die systematische Weiterentwicklung und Steigerung der Wirksamkeit des Vorhandenen.
2.2 Anforderungen an die "Erstmalige Prüfung" und Hinweise zur Umsetzung
Der "nationale Leitfaden für AMS" empfiehlt Unternehmen, die ein AMS einführen möchten, ihr vorhandenes Arbeits- und Gesundheitsschutz-"System" und die relevanten Festlegungen erstmalig nach einem festzulegenden Verfahren zu prüfen. Die Ergebnisse der erstmaligen Prüfung sollten
- dokumentiert werden;
- als Grundlage für Entscheidungen zur Umsetzung des AMS dienen und
- einen Ausgangspunkt bilden, von dem aus die kontinuierliche Verbesserung des eingeführten AMS gemessen werden kann.
Was bereits vorhanden ist: |
Aktualität |
Vollständigkeit |
Wirksamkeit |
aktuell |
anzupassen |
nicht erforderlich |
vollständig |
zu ergänzen |
ausreichend |
unzureichend |
Festlegungen |
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Dokumente |
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Ausarbeitungen |
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Checklisten |
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