Ein Unternehmen soll gemäß der Empfehlung des "nationalen Leitfadens" Verfahren zur kontinuierlichen Ermittlung der Arbeiten und betriebsbedingten Abläufe und Prozesse einführen und aufrechterhalten, bei denen Gefährdungen und damit verbundene Risiken für Beschäftigte und Personen, die sich auf dem Gelände des Unternehmens aufhalten, erfahrungsgemäß zu erwarten sind.

Bei der Ermittlung der betrieblichen Abläufe und Prozesse sollte das Unternehmen berücksichtigen:

  • die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Arbeitsstätten, Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Erbringung der Dienstleistungen sowie die Einführung von Arbeitsstoffen,
  • den Normalbetrieb mit der dafür erforderlichen Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), den Einrichtbetrieb, den Probebetrieb, das An- und Herunterfahren von Anlagen einschließlich der bei Dienstleistungen verwendeten Anlagen und Einrichtungen, den Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen,
  • technische und organisatorische Änderungen einschließlich Erweiterung, Erneuerung,
  • die Außerbetriebnahme und Beseitigung von Einrichtungen und Anlagen sowie Beseitigung von Arbeitsstoffen sowie
  • die Auftragsakquisition und die Auftragsannahme sowie die Angebotsangaben.
 
Step by Step

Ermittlung der betrieblichen Abläufe und Prozesse

Stellen Sie mit den Verantwortlichen vor Ort die Arbeiten, Abläufe und Prozesse im Unternehmen zusammen. Nutzen Sie hierzu vergleichbare Aufstellungen, z. B. die Prozesslandschaft (siehe Abb. 1), die Prozessbeschreibungen, Produktions-, Fertigungs-, Montage-, Wartungs- und Instandhaltungspläne sowie die Arbeits- und Verfahrensanweisungen des QMS oder anderer Managementsysteme. Berücksichtigen Sie dabei auch die im "nationalen Leitfaden" genannten "besonderen" Abläufe und Prozesse, die gerne vergessen werden, wie z. B. die Außerbetriebnahme sowie die Beseitigung von Störungen. Gleiche Arbeiten, Abläufe und Prozesse müssen nur einmal aufgeführt werden, wenn sie sich bezüglich der Gefährdung nicht unterscheiden.

Analysieren Sie dann die aufgelisteten Arbeiten, Abläufe und Prozesse und beurteilen Sie, ob von ihnen Gefährdungen und damit verbundene Risiken für Beschäftigte bzw. Dritte erfahrungsgemäß zu erwarten sind.

Verwenden Sie hierfür auch die bereits vorhandenen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen.

Regeln Sie, dass solche Beurteilungen auch für neue bzw. deutlich geänderte Arbeiten, Abläufe und Prozesse erfolgen.

Regeln Sie die Dokumentation der Ergebnisse.

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