Zusammenfassung
Das AMS-Konzept/der AMS-Standard "Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutz-Managementsysteme" (NLA) umfasst 5 Hauptelemente: Politik, Organisation, Planung und Umsetzung, Messung und Bewertung sowie Verbesserungsmaßnahmen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem fünften Hauptelement, der kontinuierlichen oder fortlaufenden Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und des Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS). Die kontinuierliche Verbesserung ist eine Kernforderung aller Managementnormen und resultiert aus dem PDCA-Prinzip, dem Zyklus Plan – Do – Check – Act (Planen – Durchführen – Prüfen – Handeln). Das Handeln wird als Ergreifen von Maßnahmen zur ständigen Verbesserung der Prozessleistung definiert. Gerade im Bereich Sicherheit und Gesundheit muss es im Sinne des Unternehmers und der Beschäftigten sein, Unzulänglichkeiten und Missstände (sicherheitswidrige Situationen), Fehlverhalten (sicherheitswidriges Verhalten) sowie Abweichungen von Zielen, Vorgaben und Anweisungen nicht zu dulden, sondern vielmehr aktiv daran zu arbeiten, derartige Zustände und Verhaltensweisen (Fehler) vorzubeugen, erkannte Mängel abzustellen und ständig nach besseren Arbeitsmethoden und Verhaltensweisen zu streben. Innerhalb eines AMS gilt es gemäß dem NLA, Verfahren für Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen sowie für das kontinuierliche Verbessern festzulegen. Denn Verbesserungsmöglichkeiten und gute Ideen gibt es oft reichlich. Es bedarf aber häufig entsprechender Regelungen (Verfahren), wie diese bewertet, umsetzbare Lösungen abgeleitet und die Umsetzung einleitet werden.
1 Ablaufdiagramm
2 Vorbeugungs- und Korrekturmaßnahmen
Die Praxis zeigt, dass unbefriedigende Ergebnisse in Form von Unzulänglichkeiten und Missständen (sicherheitswidrige Situationen und sicherheitswidriges Verhalten) sowie Abweichungen von Zielen, Vorgaben und Anweisungen immer wieder auftreten. Entsprechend dem PDCA-Prinzip sieht ein Arbeitsschutz-Managementsystem deshalb Verfahren vor, die solche Abweichungen ("Fehler") möglichst rechtzeitig erkennen oder darauf reagieren, die Situation analysieren und bewerten sowie bei Bedarf Sofortmaßnahmen, Korrekturmaßnahmen und/oder Vorbeugungsmaßnahmen ableiten und die Umsetzung einleiten.
Differenzierung Sofort-, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Verbesserungen haben entweder die primäre Zielsetzung, eine erkannte sicherheitswidrige Situation oder ein erkanntes sicherheitswidriges Verhalten (umgehend) abzustellen oder das (mögliche bzw. erneute) Auftreten von Unzulänglichkeiten, Missständen und Abweichungen zu verhindern, also vorzubeugen.
Beispiel: Auf einer Baustelle ist ein Mitarbeiter in einen Schacht gefallen:
- Sofortmaßnahmen: Der Mitarbeiter wird versorgt und gerettet. Die Unfallstelle wird abgesperrt.
- Korrekturmaßnahmen: Der Unfall wird analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Abdeckung des Schachtes wegen einer späteren Tätigkeit im Schacht vorzeitig entfernt wurde und keine neue Absicherung installiert wurde. Die Korrekturmaßnahmen bestehen aus der Ursachenanalyse und der Absicherung der Absturzstelle (im vorliegenden Fall wurde die Absturzstelle mit Gittern fachgerecht abgesperrt.
- Vorbeugemaßnahmen: Ausgehend von der Analyse des Unfalls wird die Frage gestellt, wie solche oder vergleichbare Situationen und Verhaltensweisen zukünftig vermieden werden können. Die Analyse sowie die sich daraus ergebenden Änderungen bei der Arbeitsplanung sowie die zusätzlichen Unterweisungen stellen Vorbeugemaßnahmen dar.
In der Praxis werden häufig alle 3 Arten von Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt.
Verbesserungsnotwendigkeiten (Handlungsbedarfe) ergeben sich auch aus unbefriedigenden Ergebnissen, die Aktivitäten zur regelmäßigen Messung und Bewertung (z. B. den Begehungen, internen Audits und der Bewertung durch die oberste Leitung) zutage fördern. Diese Aktivitäten zeigen aber auch die Stärken auf. Im Sinne einer fortlaufenden Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und des AMS gilt es, die Stärken beizubehalten (oder noch zu stärken) und die Schwächen zu beseitigen. Um dieses Vorhaben effizient durchführen zu können, werden die Erkenntnisse mit dem Ziel bewertet, wichtige von weniger drängenden Themen zu trennen. Auf diese Weise erfolgt eine Konzentration auf die drängenden Probleme und die Vorgänge und Entwicklungen im Arbeitsschutz werden systematisch verfolgt.
Der NLA fordert (Forderung 2.19.1) festgelegte und aufrechterhaltene Verfahren für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, die sich aus der Leistungsüberwachung und -messung des AMS, den AMS-Audits und den Bewertungen durch die oberste Leitung ergeben. Diese Verfahren sollten Folgendes einbeziehen:
- die Identifikation und Analyse von Ursachen, die zur Nichteinhaltung von relevanten Arbeitsschutzvorschriften und/oder Festlegungen des AMS führen sowie
- die Einleitung, Planung, Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Dokumentation der Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, einschließlich von Änderungen am AMS selbst.
Wichtig ist, dass die Vorgehensweise bei Korrektur- und Vorbeugungsmaßn...