(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Bremische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1998 (Brem.GBl. S. 289 - 2129-e-1). zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. August 2002 (Brem.GBl. S. 385). außer Kraft.
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