Recycling am Bau: Ersatzbaustoffverordnung tritt in Kraft

Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist in Kraft getreten. Sie regelt erstmals bundeseinheitlich den Umgang mit mineralischen Abfällen wie Bodenaushub oder Bauschutt. Gefördert werden sollen auch die Ziele der Kreislaufwirtschaft.

Die Verwertung von mineralischen Abfällen war bisher in verschiedenen Vorschriften in den Bundesländern geregelt. Am 1.8.2023 tritt die Mantelverordnung in Kraft, zwei Jahre nach ihrer Verkündung – Kern ist die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die durch Artikel 1 eingeführt wurde. Sie regelt erstmals deutschlandweit, wie und wo Bauschutt und Aushub als wiederaufbereitetes Baumaterial zum Einsatz kommen darf. Zuvor gab es noch Änderungen.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 7.7.2023 über die EBV-Novellierung entschieden. Nicht berücksichtigt wurde aber die Forderung der Wirtschaft, das Ende der Abfalleigenschaft für güteüberwachte Ersatzbaustoffe in der Ersatzbaustoffverordnung zu regeln.

Das eindeutig geregelte Abfallende innerhalb der Ersatzbaustoffverordnung wäre ein echter Hebel zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft gewesen, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) kündigte hier eine eigenständige gesetzliche Regelung an – die sogenannte Abfallende-Verordnung: Qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe sollen dann nicht mehr als Abfall behandelt werden müssen, sondern Produktstatus erlangen können.

Wegen europarechtlicher Vorgaben sei eine gesonderte Verordnung erforderlich. "Die Bundesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, dass qualitätsgesicherte Abfallprodukte aus dem Abfallrecht entlassen werden und einen Produktstatus erlangen", sagte ein BMUV-Sprecher auf Anfrage.

"Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind, sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver", sagte Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen), Parlamentarischer Staatssekretär im BMUV.

Monitoring-Bericht Bauabfälle: Rahmenbedingungen überfällig

Pro Jahr fallen laut BMUV in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an – wie Bauschutt, Bodenmaterial oder Schlacken und Aschen. Das sind zirka 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Mineralische Abfälle könnten zu hochwertigen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden.

"Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern", heißt es vom BMUV. Diese Baustoffe kommen bereits zum Einsatz, zum Beispiel im Hochbau als Recycling-Beton.

Ersatzbaustoffverordnung: Hintergrund

Am 25.6.2021 hatte der Bundesrat eine Mantelverordnung beschlossen, die den Einsatz von mineralischen Abfällen erstmals bundesweit regeln soll. Die Verordnung trat deshalb erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft, damit sich alle Beteiligten auf die neuen Standards einstellen konnten. Es sind auch Übergangsregelungen vorgesehen.

Die Mantelverordnung umfasst neben der neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung auch andere Rechtstexte wie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem wurden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst. Auch für die Beseitigung der in den Bauabfällen enthaltenen Schadstoffe sollen künftig einheitliche Standards gelten, um das Recycling von Bauabfällen zu erleichtern. Das gleiche gilt für das "Verfüllen von obertägigen Abgrabungen", gemeint sind auch ehemalige Sand- und Kiesgruben.

Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)


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