Was unter einer Behinderung zu verstehen ist, hat das BGG formuliert:
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert.
In Deutschland leben nach dem zuletzt 2021 erhobenen Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zu den Lebenslagen der behinderten Menschen 10,3 Mio. amtlich anerkannte behinderte Menschen. 7,5 Mio. von ihnen sind schwerbehindert. Damit sind ca. 12 % der Bevölkerung behindert und ca. 9 % schwerbehindert. Die altersmäßige Verteilung der Menschen mit Behinderungen zeigt Abb. 1.
Abb. 1: Menschen mit Behinderungen in Deutschland nach dem Alter
Die meisten Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens. Die Hälfte der Menschen mit Behinderungen ist 65 Jahre und älter, während der Anteil der unter 25-Jährigen 3,5 % beträgt.
Für 89 % der Schwerbehinderungen sind Krankheiten ursächlich. Lediglich 3 % der Schwerbehinderungen sind angeboren, auf Unfälle und Berufskrankheiten sind ca. 1,5 % der Fallzahlen zurückzuführen.
Das bedeutet auch, dass Menschen im Laufe ihres Berufslebens eine Behinderung erwerben und mit ihr an den Arbeitsplatz zurückkehren. In diesen Fällen müssen sich die Arbeitgeber darum kümmern, wie die bereits zum Betrieb gehörigen Beschäftigten ihre Tätigkeit unter möglicherweise gänzlich neuen Umständen wieder aufnehmen können.
2,98 Mio. Menschen mit Behinderungen, darunter 1,11 Mio. Beschäftigte mit Schwerbehinderungen, sind erwerbstätig, davon
- 872.000 im öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich (ohne öff. Verwaltung), davon 715.000 im Erziehungs- oder Gesundheitswesen,
- 508.000 im Wirtschaftsbereich Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe,
- 373.000 in Handel, Gastgewerbe und Kfz-Reparatur,
- 326.000 in der Öffentlichen Verwaltung.
Von ihnen sind 70 % Angestellte, 18 % Arbeiter, 6 % Selbstständige, 5 % Beamte.
Die Zahlen verdeutlichen, dass Menschen mit Behinderungen keine kleine Randgruppe in der Arbeitswelt darstellen, sondern eine bemerkenswerte Größe ausmachen. Beachtenswert ist gleichermaßen, dass die Bedingungen in den Arbeitsstätten bereits jetzt geeignet zu sein scheinen, Menschen in dieser Größenordnung eine Tätigkeit zu ermöglichen. Zurückzuführen sein dürfte dies in nicht geringem Umfang auf die Unterstützungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter nach SGB IX, ebenso nach gleichem Gesetz auf die Verpflichtung der Betriebe mit mind. 20 Beschäftigten, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu besetzen.
Eine landläufige Vermutung besagt, Menschen mit Behinderungen würden vornehmlich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) tätig. Gemäß den Statistiken der Integrationsämter arbeiten ca. 316.000 schwerbehinderte Menschen in Werkstätten.