Beim Ladevorgang von Batterien kann sich, insbesondere bei Überladung u. a. Wasserstoff bilden. Der dann aus der Batterie austretende Wasserstoff bildet ab einer bestimmten Konzentration zusammen mit dem in der Umgebungsluft enthaltenen Sauerstoff ein explosionsfähiges Gemisch. Dieses Gemisch wird auch als Knallgas bezeichnet. Moderne, elektronisch geregelte Ladegeräte verhindern diese Überladung und können das Risiko der Knallgasbildung deutlich reduzieren. Damit entstehender Wasserstoff gefahrlos entweichen kann, ist eine ausreichende Lüftung der Batterieladestation notwendig. Bei der Gestaltung ist möglichst eine natürliche Lüftung anzustreben. Die Zuluft soll dabei von außen einströmen und die Abluft muss ins Freie geführt werden (Abb. 5).
Abb. 5: Luftführung an einer Batterieladestation
Die Abluft darf jedoch nicht in Kamine bzw. Schornsteine oder andere Einrichtungen von Feuerungsanlagen oder Nachbarräume abgeführt werden. Bei natürlicher Lüftung soll die Luftgeschwindigkeit in den Öffnungen mind. 0,1 m/s betragen. In Hallen und im Freien kann davon ausgegangen werden, dass diese Luftgeschwindigkeit zu jeder Zeit vorherrscht und damit ein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Wenn es keine natürliche Lüftung gibt und damit der Luftvolumenstrom nicht sichergestellt werden kann, ist eine technische Lüftung erforderlich. Diese muss vor Beginn des Ladevorgangs eingeschaltet werden und nach Beendigung noch mind. 1 Stunde nachlaufen.
Versagen der Lüftung
Technische Lüftungen können aus unterschiedlichen Gründen versagen. In diesen Fällen kann es dann beim Ladevorgang zur Anreicherung von Wasserstoff kommen, sodass je nach Konzentration eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Achten Sie daher darauf, dass der Volumenstrom der Lüftung überwacht und in diesen Fällen das Ladegerät abgeschaltet wird. Zusätzlich empfiehlt es sich, dass eine Fehlermeldung an eine besetzte Stelle weitergeleitet wird.
Die Luftein- und -austrittsöffnungen sollen sich an gegenüberliegenden Wänden befinden. Wenn sich beide Öffnungen in der gleichen Wand befinden, müssen diese vertikal mind. 2,0 m auseinanderliegen. Die Lüftung von Batterieladestationen gilt als ausreichend, wenn während des Ladens mind. ein bestimmter Luftvolumenstrom Q sichergestellt ist. Wenn mehrere Batterien gleichzeitig im Raum geladen werden, muss für jede Batterie der erforderliche Luftvolumenstrom Qe bestimmt werden. Der für die Batterieladestation erforderliche Luftvolumenstrom Qges errechnet sich aus der Summe der erforderlichen Luftvolumenströme aller in dem Raum zu ladenden Batterien.