Bauherren veranlassen als persönliche oder juristische Personen selbst oder durch Dritte die Errichtung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sie tragen die Risiken der Bauvorbereitung und -durchführung und entscheiden auch über die architektonische und technische Gestaltung und die Finanzierung. Bauherren obliegen außerdem die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise. Durch die Auswahl geeigneter Personen und Firmen für die Planung und Ausführung der Vorhaben bestimmen Bauherren maßgeblich auch die Arbeitsschutzorganisation auf der Baustelle.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge