- Mitwirkung bei der Analyse des betrieblichen Unfallgeschehens,
- Unterweisung der Baugeräteführer zu Unfall- und Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Maschinen und Geräten, insbesondere beim Wechseln von Werkzeugen (z. B. Tieflöffel, Greifer, Meißel) mit Schnellwechseleinrichtungen, gesteuert vom Arbeitsplatz in der Kabine,[1]
- Hinweise zur Überprüfung von Maschinen vor Inbetriebnahme gemäß Maschinenrichtlinie,
- Beratung zur CE-Kennzeichnung und ggf. zu anderen Sicherheitszeichen,
- Beratung zum umsichtigen Verhalten beim Einstieg in die Fahrer- bzw. Krankabine,
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung des Bedienstandes bezüglich der Anordnung und Gestaltung der Bedien- und Anzeigeelemente in Relation zum Fahrersitz,
- Unterstützung beim Kauf lärmarmer Baumaschinen und -geräte (Blauer Engel),
- Beratung zum Sitzkomfort und zu ausreichender Sicht auf den Fahr- und Arbeitsbereich,
- Hinweise zur richtigen Einstellung des Fahrersitzes in Abhängigkeit von Körpergewicht und Körpergröße,
- Hinweise zu Möglichkeiten einer lärm- und vibrationsarmen Fahr- und Arbeitsweise auf Baustellen des Hoch-, Tief- und Straßenbaus,
- Beratung bei Planung und Umsetzung technischer, organisatorischer und personen- sowie verhaltensbezogener Maßnahmen und Kontrolle ihrer Wirksamkeit (z. B. hinsichtlich Überroll- und Kippschutz, Anti-Blockier-Systemen/ABS),
- Möglichkeiten des Diebstahl- und Vandalismusschutzes,
- Einflussnahme auf sicheres Arbeiten durch präventive und korrektive Instandhaltung.
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