Wenn mindestens 10 Beschäftigte länger als zwei Wochen auf einer Baustelle tätig sind, müssen Waschräume errichtet werden. Mindestraumhöhe: 2,3 m, Umkleide- und Wachräume sind für Frauen und Männer getrennt einzurichten. Die Waschräume müssen ebenfalls auf eine Raumtemperatur von 21 °C zu beheizen sein und sich in der Nähe der Tagesunterkunft befinden. Die Räume müssen zu beleuchten sein. Wände und Fußböden müssen sich leicht reinigen lassen, Reinigungsmittel sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Die Verbindungswege zwischen Waschräumen und Tagesunterkünften bzw. Umkleideräumen müssen witterungsgeschützt sein.

Auf Baustellen kürzerer Dauer, bei denen 4 Beschäftigte nicht länger als eine Woche arbeiten, kann auf Tagesunterkünfte verzichtet werden, wenn die Beschäftigten sich an windgeschützten Stellen auf der Baustelle oder in naheliegenden Gebäuden umkleiden, waschen, wärmen und ihre Mahlzeiten einnehmen können.

Auf Einrichtungen zum Waschen und Umkleiden kann verzichtet werden, wenn die Beschäftigten regelmäßig nach Beendigung der Arbeitszeit in Betriebsgebäude mit Umkleideräumen, Waschräumen und Trockeneinrichtungen zurückkehren. Es muss jedoch trotzdem für 10 Beschäftigte mindestens je eine Wasserzapfstelle vorhanden sein.

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