Teilflächen innerhalb der Arbeitsbereiche werden gesondert beleuchtet. Die Beleuchtungsstärke der Teilfläche (mind. 600 × 600 mm groß) soll deutlich höher sein als die des Arbeitsbereichs und einen weichen Übergang haben (Abb. 6).
Abb. 6: Teilflächenbezogene Beleuchtung
Anwendung:
- bei unterschiedlichen Tätigkeiten/Sehaufgaben in einem Arbeitsbereich,
- bei räumlich unterschiedlich orientierten Arbeitsmitteln innerhalb des Arbeitsbereichs,
- bei individuellem Sehvermögen und individuellen Erfordernissen der Mitarbeiter angepasst werden soll/muss.
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