Teilflächen innerhalb der Arbeitsbereiche werden gesondert beleuchtet. Die Beleuchtungsstärke der Teilfläche (mind. 600 × 600 mm groß) soll deutlich höher sein als die des Arbeitsbereichs und einen weichen Übergang haben (Abb. 6).

Abb. 6: Teilflächenbezogene Beleuchtung

Anwendung:

  • bei unterschiedlichen Tätigkeiten/Sehaufgaben in einem Arbeitsbereich,
  • bei räumlich unterschiedlich orientierten Arbeitsmitteln innerhalb des Arbeitsbereichs,
  • bei individuellem Sehvermögen und individuellen Erfordernissen der Mitarbeiter angepasst werden soll/muss.

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