Kurzbeschreibung
Rundschreiben, das die Mitarbeiter über Ziele, Hintergründe und den Ablauf des BEM informiert.
Rundschreiben
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb setzt sich ‹Firmenname› für Ihr Wohlbefinden ein. Und dennoch kann ein Unfall, eine Erkrankung oder ein plötzlicher Schicksalsschlag jeden von uns treffen. Auch können mit steigendem Alter die gesundheitlichen Probleme der Beschäftigten zunehmen. Dadurch entstehen neue Herausforderungen an die gesundheits- und alternsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dies trifft auch für unser Unternehmen zu und deshalb müssen wir jetzt aktiv werden, um die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden zu erhalten und zu fördern. Wir wissen, dass das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten wesentliche Faktoren zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens sind.
Daher ist es gemeinsames Ziel von Geschäftsführung, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung der Firma Mustermann, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Auch der Gesetzgeber verpflichtet die Unternehmen zum Handeln. Dies ist in § 167 Abs. 2 des SGB IX festgeschrieben. Allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Die gesetzliche Forderung gilt für folgende Gruppen:
- langzeiterkrankte Beschäftigte, deren Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage im Jahr andauert und
- mehrfacherkrankte Beschäftigte, die in Summe länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres erkrankt sind.
Mit dem BEM sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit größeren gesundheitlichen Problemen durch den Betrieb unterstützt werden.
Um auch bei längeren oder häufigeren Erkrankungen eine optimale Unterstützung der Beschäftigten sicherzustellen, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen.
Es sollen in jedem Fall eines betroffenen Mitarbeiters alle Möglichkeiten geprüft und bei Eignung genutzt werden, um die Arbeitsunfähigkeit zu beenden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, den Arbeitsplatz und damit das Einkommen zu erhalten. Insbesondere werden dabei die arbeitsbedingten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit ermittelt und beseitigt.
BEM wird zum Nutzen aller Beteiligten eingeführt. Damit BEM aber seine positiven Wirkungen entfalten kann, sind die Akzeptanz und die Beteiligung aller Beschäftigten im Betrieb, der Mitarbeiter/innen ebenso wie der Führungskräfte erforderlich.
Grundsätzlich ist die Teilnahme am BEM freiwillig. Das BEM-Verfahren wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Beschäftigten eröffnet.
Weil BEM nachhaltige Ergebnisse erzielen soll, ist die aktive Mitwirkung der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wichtig. Dies bedeutet auch, dass betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als "Experten in eigener Sache" maßgeblich den BEM–Prozess mitbestimmen, d. h., sie können und sollen auch einzelne Schritte oder Maßnahmen im BEM vorschlagen oder dürfen andere, die sie für ihre gesundheitliche Situation als nicht geeignet einschätzen, ablehnen.
Vertreter des Betriebsrats und Schwerbehindertenvertreter stehen zur Unterstützung der Beschäftigten zur Verfügung und sind am gesamten Prozess beteiligt. Gleichzeitig kann auf die Unterstützung externer Instanzen (Integrationsamt, Rehabilitationsträger, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.) zurückgegriffen werden.
Obwohl es im Unternehmen bereits eine Vielzahl an Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder zur Arbeitsplatzgestaltung gibt, reichen diese nicht in jedem Fall aus. BEM bietet die Möglichkeit, systematisch auf die individuellen Bedürfnisse betroffener Beschäftigter ausgerichtete Maßnahmen zu entwickeln und mit ggf. vorhandenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung oder des Arbeitsschutzes zu verknüpfen.
Wie wird BEM im Unternehmen umgesetzt?
Mit der Durchführung von BEM wird ein Integrationsteam beauftragt:
Das Integrationsteam setzt sich wie folgt zusammen: |
Im Einzelfall zusätzlich: |
Der Arbeitgeberbeauftragte |
Der Arbeitsmediziner |
Ein Mitglied des Betriebsrats |
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit |
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Der Schwerbehindertenvertreter |
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Eine Vertrauensperson des Betroffenen |
Von der Personalabteilung erhält das Integrationsteam monatlich eine Aufstellung aller Beschäftigten, die die BEM-Kriterien erfüllen. Das Integrationsteam schreibt die betroffenen Beschäftigten an und lädt sie zu einem Informationsgespräch über das BEM ein. In diesem Gespräch wird der/die Betroffene zum Ablauf von BEM und zum Schutz seiner/ihrer persönlichen Daten aufgeklärt. Hier kann er/sie alle Fragen rund um das BEM ansprechen.
Das im Einvernehmen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat gebildete BEM-Team wird sich in Kürze persönlich vorstellen.
Maßnahmen des BEM können auch gesunde Kolleginnen oder Kollegen mit einbeziehen, beispielsweise, wenn ein gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter an e...