Risikofaktoren

Ein besonderer Risikofaktor stellt der Hauttyp einer Person dar. Anhand dessen bemisst sich der Gefährdungsgrad und kann das Risiko, an malignen (bösartigen) Hautveränderungen zu erkranken, bewertet werden.

Es gibt 6 unterschiedliche Hauttypen:

Hauttyp Beschreibung Bräunung Sonnenbrand
Hauttyp 1 sehr helle, extrem empfindliche Haut nein ja, sehr schnell
Hauttyp 2 helle, empfindliche Haut kaum bis mäßig häufig
Hauttyp 3 helle bis hellbraune Haut stark selten
Hauttyp 4 hellbraune, olivfarbene Haut bräunt schnell sehr selten
Hauttyp 5 dunkelbraune Haut immer so gut wie nie
Hauttyp 6 dunkelbraune bis schwarze Haut immer nie

 

Maßnahmen

Outdoor-Worker mit Hauttyp 5 und 6 haben das geringste Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, Personen mit Hauttyp 1 sind hingegen sehr stark gefährdet.

Folgende präventive Maßnahmen werden empfohlen:

  • Sonne meiden: Besonders in der sonnenintensivsten Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr sollte direkte Sonneneinstrahlung – soweit möglich – vermieden werden. Hier kann die Installation von Sonnensegeln oder sonstigen Schattenspendern Schutz bieten.
  • Arbeits- und Pausenzeiten anpassen: Besonders im Sommer sollten die Arbeits- und Pausenzeiten möglichst angepasst werden und die Arbeit z. B. in die frühen Morgenstunden oder in den frühen Abend verlegt werden.
  • Textiler Sonnenschutz: Es sollte undurchsichtige Kleidung getragen und insbesondere der Kopf mit Hut oder Kappe bedeckt werden. Zudem sollten die Augen durch eine geeignete Sonnenbrille geschützt werden.

    Wichtig: Auch im Schatten auf Kleidung und Kopfbedeckung achten, denn 30 bis 50 % der UV-Strahlung sind noch vorhanden.

  • Sonnenschutzmittel: Auf unbedeckte Körperstellen Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, vorzugsweise 50+ auftragen. Bei LSF 30–50 besteht ein Schutzfaktor von 1,5–2 für hellen Hautkrebs. Das Auftragen sollte in regelmäßigen Abständen (je nach Intensität und Schweißtreiben mindestens alle 2 Stunden) wiederholt werden.
  • Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge: Vorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screenings) mindestens einmal pro Jahr für Arbeitnehmer anbieten, die z. B. von Anfang April bis Ende September täglich zwischen 10 und 15 Uhr mindestens 1 Stunde im Freien in der Sonne oder 2 Stunden im Schatten arbeiten.
  • Information und Aufklärung der Beschäftigten über persönliche Sonnenschutzmaßnahmen zum UV-Index zur Abschätzung der UV-Intensität.

Beschäftigte und Arbeitgeber, die sich an diese Regeln halten und zusätzlich regelmäßige Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen (Hautkrebs-Screenings) durchführen lassen, können durch Früherkennung im Falle einer Erkrankung zur vollständigen Heilung beitragen.

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