Kurzbeschreibung
Übersicht über Risikofaktoren von Hautkrebs und Maßnahmen, die Arbeitgeber zur Vorbeugung ergreifen können.
Vorbemerkung
Durch UV-Strahlung verursachter Hautkrebs wird teilweise schon als "Volkskrankheit" bezeichnet. Auch der berufliche Kontext kann zur Entstehung dieser Krankheit beitragen, da zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen in Deutschland hauptsächlich oder gelegentlich im Freien arbeiten. Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut, verursacht durch natürliche UV-Strahlung, werden seit 2015 als Berufskrankheit (BK-Nr. 5103) anerkannt. Angesichts des Klimawandels ist es wichtig, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber für dieses Problem zu sensibilisieren und auf mögliche Präventionsmaßnahmen hinzuweisen.
Die Übersicht gibt einen Überblick über Risikofaktoren, die Hautkrebs begünstigen, und erläutert Maßnahmen, die zur Minimierung des Risikos, an Hautkrebs zu erkranken, beitragen.
Risikofaktoren und Maßnahmen
Risikofaktoren
Ein besonderer Risikofaktor stellt der Hauttyp einer Person dar. Anhand dessen bemisst sich der Gefährdungsgrad und kann das Risiko, an malignen (bösartigen) Hautveränderungen zu erkranken, bewertet werden.
Es gibt 6 unterschiedliche Hauttypen:
Hauttyp |
Beschreibung |
Bräunung |
Sonnenbrand |
Hauttyp 1 |
sehr helle, extrem empfindliche Haut |
nein |
ja, sehr schnell |
Hauttyp 2 |
helle, empfindliche Haut |
kaum bis mäßig |
häufig |
Hauttyp 3 |
helle bis hellbraune Haut |
stark |
selten |
Hauttyp 4 |
hellbraune, olivfarbene Haut |
bräunt schnell |
sehr selten |
Hauttyp 5 |
dunkelbraune Haut |
immer |
so gut wie nie |
Hauttyp 6 |
dunkelbraune bis schwarze Haut |
immer |
nie |
Maßnahmen
Outdoor-Worker mit Hauttyp 5 und 6 haben das geringste Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, Personen mit Hauttyp 1 sind hingegen sehr stark gefährdet.
Folgende präventive Maßnahmen werden empfohlen:
- Sonne meiden: Besonders in der sonnenintensivsten Zeit von 11 Uhr bis 15 Uhr sollte direkte Sonneneinstrahlung – soweit möglich – vermieden werden. Hier kann die Installation von Sonnensegeln oder sonstigen Schattenspendern Schutz bieten.
- Arbeits- und Pausenzeiten anpassen: Besonders im Sommer sollten die Arbeits- und Pausenzeiten möglichst angepasst werden und die Arbeit z. B. in die frühen Morgenstunden oder in den frühen Abend verlegt werden.
Textiler Sonnenschutz: Es sollte undurchsichtige Kleidung getragen und insbesondere der Kopf mit Hut oder Kappe bedeckt werden. Zudem sollten die Augen durch eine geeignete Sonnenbrille geschützt werden.
Wichtig: Auch im Schatten auf Kleidung und Kopfbedeckung achten, denn 30 bis 50 % der UV-Strahlung sind noch vorhanden.
- Sonnenschutzmittel: Auf unbedeckte Körperstellen Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30, vorzugsweise 50+ auftragen. Bei LSF 30–50 besteht ein Schutzfaktor von 1,5–2 für hellen Hautkrebs. Das Auftragen sollte in regelmäßigen Abständen (je nach Intensität und Schweißtreiben mindestens alle 2 Stunden) wiederholt werden.
- Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge: Vorsorgeuntersuchung (Hautkrebs-Screenings) mindestens einmal pro Jahr für Arbeitnehmer anbieten, die z. B. von Anfang April bis Ende September täglich zwischen 10 und 15 Uhr mindestens 1 Stunde im Freien in der Sonne oder 2 Stunden im Schatten arbeiten.
- Information und Aufklärung der Beschäftigten über persönliche Sonnenschutzmaßnahmen zum UV-Index zur Abschätzung der UV-Intensität.
Beschäftigte und Arbeitgeber, die sich an diese Regeln halten und zusätzlich regelmäßige Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchungen (Hautkrebs-Screenings) durchführen lassen, können durch Früherkennung im Falle einer Erkrankung zur vollständigen Heilung beitragen.