Überblick

Häufig kann für den gewerblichen oder industriellen Bereich nicht auf den Einsatz gefährlicher Stoffe bzw. Gemische verzichtet werden. So finden z. B. Epoxidharze oder Schwermetalle wegen ihrer besonderen Materialeigenschaften breite Anwendung, obwohl ihr Gefährdungspotenzial nachgewiesen ist. Substitution ist häufig nicht möglich, da es noch keine geeigneten Ersatzstoffe gibt. Aufgabe des Arbeitgebers ist dann, Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu verringern. Dies kann erreicht werden durch technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Vor dem Einsatz müssen Arbeitsmittel – auch Gefahrstoffe – beschafft werden. Die Verantwortlichen in der Beschaffung sind wichtiger Teil eines wirksamen Arbeitsschutzkonzeptes. Dieser Beitrag zeigt insbesondere, welche Aufgaben einzelne Verantwortliche im Rahmen des Beschaffungsprozesses haben.

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