Zusammenfassung
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle Maßnahmen, die der Stärkung der individuellen Gesundheits-Ressourcen und Kompetenzen dienen und das Individuums zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten in der Arbeitswelt befähigen. Betriebliche Gesundheitsförderung folgt dem Ansatz der Salutogenese, die zum Ziel hat, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern. In der Arbeitswelt fokussiert sich Gesundheitsförderung auf physische, psychische und soziale gesundheitsgefährdende bzw. gesundheitsförderliche Einflussfaktoren, die im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen ermittelt bzw. erarbeitet werden können. Von der Betrieblichen Gesundheitsförderung abzugrenzen ist das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Letzteres versteht sich als ganzheitliches Managementsystem, das auch – aber nicht nur – die Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst.
In Europa findet betriebliche Gesundheitsförderung und deren gesundheitspolitische Bedeutung in der Arbeitswelt ein gemeinsames Verständnis durch die Luxemburger Deklaration von 2007 (jüngste Fassung), die auf Basis der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG erarbeitet wurde und als Selbstverpflichtung von Unternehmen unterzeichnet werden kann.
Im gesetzlichen Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es 3 verantwortliche Akteure, die in symmetrischer und verpflichtender Zusammenarbeit agieren:
Hauptaufgabe der Gesetzlichen Unfallversicherung ist es, "mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten" (§ 1 SGB VII). Dabei ist die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren eine wichtige Aufgabe der Unfallversicherung, für die vor Ort der Unternehmer und die Beauftragten für Arbeitsschutz zuständig sind.
Die Gesetzliche Krankenversicherung unterstützt durch Präventionsangebote und ihre Erkenntnisse über die Zusammenhänge von Erkrankungen und Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen hat den "Leitfaden Prävention" veröffentlicht. Er enthält die “gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§ 20 und 20b SGB V.
Der Arbeitgeber ist nach ArbSchG verpflichtet, die "erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes" gegen arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Aufgaben werden gemäß ASiG primär von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten wahrgenommen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX ergänzt die rechtlichen Grundlagen in der betrieblichen Gesundheitsförderung.
1 Betriebliche Gesundheitsförderung in der Praxis
BGF umfasst in der Praxis verhaltensorientierte Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung oder Suchtprävention, die häufig in Kursverfahren angeboten werden. Die Maßnahmen werden überwiegend in Kooperation mit Krankenkassen und deren Gesundheitsdienstleistern durchgeführt und sind bei regelmäßiger Teilnahme teilweise erstattungsfähig durch die Krankenkasse.
Da Krankenkassen und betriebliche Gesundheitsakteure einen Anstieg psychischer Belastungen und hiermit korrelierende Arbeitsunfähigkeiten verzeichnen, werden zunehmend präventive und ressourcenstärkende Maßnahmen zum Umgang mit Stress oder Burnout angeboten. Weitere Maßnahmen zur Prävention und zum Umgang mit psychischen Belastungen sind Seminare zur Kompetenzentwicklung in den Themen Mobbing oder gesunde Führung.
2 Ausgangspunkt: Zusammenhänge von Krankheiten und Arbeitsbedingungen erkennen
Ausgangspunkt um mögliche BGF-Maßnahmen einzuleiten, sind meist äußere Anlässe in Form aktueller Problemstellungen oder das überzeugende Angebot eines betrieblichen Akteurs, in einem Themenbereich aktiv zu werden. In die Analyse fließen verschiedene vorhandene Daten ein:
Daten können aus extra durchgeführten Erhebungen stammen, z. B.:
2.1 Maßnahmen entwickeln und durchführen
Grundsätzlich können Maßnahmen unterschieden werden, die sich auf das Verhalten der Beschäftigten richten (Verhaltensprävention) und solche, die die Arbeitsverhältnisse (Verhältnisprävention) verändern.
Konkrete Beispiele verhaltensorientierter Interventionen:
Beispiele zur Veränderung der Arbeitsverhältnisse:
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Verbesserung von Informations- und Kommunikationsstrukturen
- Erweiterung des Handlungsspielraums von Mitarbeitern
2.2 Evaluation und Qualitätssicherung
Um die tatsächlichen Effekte der Maßnahmen zu erkennen, ist eine Evaluation erforderlich: Veränderungen von Krankenstand, Mitarbeiter-Fluktuation, Z...