1Wurde die Anzahl der Besucher einer Versammlungsstätte nicht in einer Bau- und Betriebsbeschreibung festgelegt, ist diese wie folgt zu bemessen:
1. | für Sitzplätze an Tischen: | ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes, |
2. | für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze: | zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes, |
3. | für Stehplätze auf Stufenreihen: | zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe, |
4. | bei Ausstellungsräumen: | ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes. |
2Besuchern nicht zugängliche Flächen werden in die Berechnung nicht einbezogen.
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