1Wurde die Anzahl der Besucher einer Versammlungsstätte nicht in einer Bau- und Betriebsbeschreibung festgelegt, ist diese wie folgt zu bemessen:

1. für Sitzplätze an Tischen: ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes,
2. für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze: zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes,
3. für Stehplätze auf Stufenreihen: zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe,
4. bei Ausstellungsräumen: ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes.

2Besuchern nicht zugängliche Flächen werden in die Berechnung nicht einbezogen.

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