Dipl.-Ing. Gerhard Strothotte
Um diese neuen Akzente der Betreuung erfolgreich in die Praxis umzusetzen, müssen die betrieblichen Arbeitsschutzakteure gut zusammenarbeiten. Grundsätzlich haben Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit weitgehend die gleichen Aufgaben im Arbeitsschutz zu erfüllen, wie sie bereits im ASiG (§§ 3 und 6) festgeschrieben wurden. Sie müssen sich folglich häufig mit den gleichen Aufgaben auseinandersetzen, aber sie bringen dazu jeweils ihre spezielle Fachkunde ein.
Steht im Betrieb z. B. die Änderung eines Arbeitsverfahrens an, haben sowohl Betriebsärzte als auch Fachkräfte eine Beratungsaufgabe. Beide müssen den Arbeitgeber bei der Ermittlung und Risikobeurteilung des veränderten Arbeitsverfahrens unterstützen. Gemeinsam ist zu ermitteln, welche Gefährdungen aus welchen Gefahrenquellen hervorgehen können. Die jeweilige spezifische Fachkunde ist insbes. bei der Risikobeurteilung gefragt. Gemeinsam beraten sie den Arbeitgeber und die Führungskräfte bei der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen und der Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Fortentwicklung eines zeitgemäßen Verständnisses von Arbeitsschutz verlangt auch eine Neuinterpretation der Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Zwar enthält das ASiG einen entsprechenden Aufgabenkatalog, doch dieser ist offen gehalten und muss auf der Basis des seit 1996 geltenden Arbeitsschutzgesetzes für die DGUV Vorschrift 2 interpretiert werden. Wesentlich dafür ist das ganzheitliche Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, das Schutz- und Förderziele gleichermaßen umfasst. Betriebsärzte und Fachkräfte haben vorausschauend alles zu unternehmen, damit es zum einen nicht zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren kommt und zum anderen Gesundheit, Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten erhalten werden. Dabei muss die Prävention sowohl bei den Arbeitsbedingungen als auch beim Verhalten der Beschäftigten ansetzen.
Schließlich setzt der Arbeitsschutz nicht auf isoliertes Expertentum, sondern auf die aktive Beteiligung der Beschäftigten, weil sie als die Experten ihres Arbeitsplatzes am besten wissen, "wo sie der Schuh drückt" oder was krank macht. Gerade für Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergibt sich daraus die Aufgabe, die Beschäftigten zur aktiven Beteiligung zu ermuntern und ihren Anregungen nachzugehen. Darüber hinaus sollen sie auch den Arbeitgeber dabei unterstützen, eine geeignete Organisation zur Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu schaffen.