Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
Wegen der besonderen Schutzwürdigkeit von Personen bzw. den erschwerten Bedingungen für die Räumung einer Pflegeeinrichtung und der z. T. hohen Sachwerte ist eine konsequente Unterteilung eines Gebäudes in Brandabschnitte besonders wichtig. Entscheidend dafür ist immer der jeweilige Genehmigungsstand. Für Pflegeeinrichtungen gilt die Grundregel, dass (sobald ein "pflegespezifisches" Risiko besteht, z. B. hilfsbedürftige Personen sich dort aufhalten) jedes Obergeschoss in mind. 2 Brandabschnitte unterteilt sein muss, damit eine horizontale Räumung möglich ist.
Außerdem müssen Räume und Bereiche mit hohen Risiken für Entstehungsbrände so von anderen Bereichen abgetrennt sein, dass Feuer und Rauch ausreichend lange zurückgehalten werden. Auch besonders schutzwürdige Bereiche (v. a. Rettungswege) müssen besonders abgetrennt sein, damit sie ausreichend lange frei von Feuer und Rauch bleiben. Die Abtrennung muss eine bestimmte Feuerwiderstandsklasse aufweisen (in Pflegeeinrichtungen meist F90 feuerbeständig). Die Abtrennung bezieht sich auf Wände, Decken und alle Arten von Öffnungen für Türen, Verglasungen und Leitungsdurchbrüche oder Transportanlagen, die i. d. R. in derselben Feuerwiderstanddauer abgeschottet werden müssen. Türen zwischen Brandabschnitten müssen immer selbstschließend oder mit zugelassenen Feststellanlagen ausgestattet sein, die im Brandfall selbsttätig schließen. Türen zu Rettungswegen (z. B. auch zwischen Pflegezimmern und Flur) müssen immer rauchdicht ausgeführt werden.
Räume und Bereiche, die feuerbeständig abzutrennen sind, sind u. a.:
- Treppenräume und Verbindungstunnels,
- allgemein zugängliche Flure und Verbindungsbrücken (feuerhemmend F30 ausreichend),
- Operations- und besondere Pflegebereiche (z. B. Intensivpflege),
- röntgen- und nuklearmedizinische Einrichtungen,
- medizinische Großgeräte,
- Laborräume,
- IT-Anlagen und elektronische Überwachungseinrichtungen,
- Küchenbereiche,
- Wäschereien,
- Abfallsammelräume.
Feuerschutzabtrennung – lebenswichtiges Dauerthema in Pflegeeinrichtungen
Die Sicherstellung der Feuerschutzabtrennung ist neben einer schnellen Branderkennung eine der wichtigsten Brandschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen. Ein erschreckend hoher Anteil der Einrichtungen hat in diesem Bereich aber regelmäßig große Mängel zu verzeichnen, sei es wegen fehlerhafter Bauausführung, wegen einer schlechten Bauunterhaltung oder wegen Verhaltensfehlern der Gebäudenutzer.
Typische Probleme, die unbedingt bekämpft werden müssen, sind:
- unzureichend oder gar nicht verschlossene Durchbrüche in Decken und Wänden (oft nach nachträglichen Installationsarbeiten, bleibt oft jahrelang unerkannt);
- defekte oder verschlissene Türen, die nicht schließen;
- in geöffnetem Zustand blockierte Türen (weil die hohe Sicherheitsrelevanz nicht klar ist und weil sie als zu hinderlich empfunden werden, vgl. Abb. 2);
- seltener: fehlende Brandschutzabtrennung nach Umnutzung.
Abb. 2: Manipulierte Brandschutztüren
Zugelassene Feststelleinrichtungen
Den Brandschutzanforderungen wäre Genüge getan, wenn alle Rauch- und Brandschutztüren stets in einwandfreiem Zustand und selbstschließend gehalten würden. In Pflegeeinrichtungen machen es medizinische, pflegerische und logistische Gründe aber erforderlich, dass Türen im Betrieb offen stehen, z. B. weil gesundheitlich eingeschränkte Personen sie nicht bewegen können, weil Sicht- oder Rufkontakt bestehen muss, weil Transporte in erheblicher Zahl anfallen oder manchmal auch, weil das Zufallen einer selbstschließenden Tür schlicht zu laut ist. Oft ist dann eine zugelassene Feststelleinrichtung die einzig praktikable Lösung, mind. aber eine große Erleichterung im Alltag einer Pflegeeinrichtung, die überdies Schäden und Verschleiß an den Türen verringert. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Türen, die immer offen stehen, nicht mit der Zeit "übersehen" und mit Wagen oder Mobiliar blockiert werden. Wenn eine schwere Tür (z. B. zum Treppenhaus) nicht immer offen stehen soll, aber trotzdem sehr hinderlich ist, schafft ein Türantrieb Abhilfe, der allerdings Energiekosten und eine gewissen Geräuschbelastung mit sich bringt.
Einbau und Wartung von Feuerschutzabschlüssen
Rauch- und Brandschutztüren und -tore sowie Abschottungen für Kanäle und Leitungen sind geprüfte Bauteile, die nicht verändert werden dürfen und die nach ganz bestimmten Regeln einzubauen sind. Daher ist darauf zu achten, dass die bauausführenden Firmen bzw. ggf. die eigene Haustechnik die ausreichende Qualifikation dafür haben.
Außerdem bestehen bestimmte Anforderungen an Wartung und Prüfung. Brand- und Rauchschutztüren werden im Betrieb erheblich strapaziert, besonders wenn keine zugelassene Feststelleinrichtung vorhanden ist und sie häufig bewegt werden. In Pflegeeinrichtungen wird davon ausgegangen, dass sie alle 1–3 Monate überprüft und ggf. nachgestellt werden müssen. Feststelleinrichtungen, Feuerschutztore, Brandschutzklappen u. Ä. müssen i. d. R. jährlich geprüft werden.
Der erhebliche Prüf- und Unterhal...