In weitläufigen baulichen oder technischen Anlagen mit entsprechender Mitarbeiterkapazität und in Gebäuden mit hohem Aufkommen von betriebsfremden Personen, kann der Einsatz von Evakuierungshelfern sinnvoll sein. Ziel ist es hierbei, die Evakuierung geordnet ablaufen zu lassen und die komplette Evakuierung der jeweiligen Bereiche zu überwachen. Hierbei wird jedem Evakuierungshelfer ein bestimmter Abschnitt zugewiesen (Vertretung für Urlaube, Krankheiten etc. beachten). Der zu überwachende Abschnitt darf jedoch nicht zu groß gewählt werden, da es dem Evakuierungshelfer möglich sein muss, seinen Abschnitt und letztlich das Gebäude sicher verlassen zu können.

Die Erfassung der Vollzähligkeit aller Mitarbeiter an der Sammelstelle kann ebenfalls im Aufgabengebiet der Evakuierungshelfer liegen.

Es ist durchaus sinnvoll, wenn Brandschutzhelfer die Aufgaben von Evakuierungshelfern mit übernehmen. In diesem Fall sollte bei der Ausbildung der Part der Räumung eines Gebäudes bzw. Gebäudebereichs jedoch intensiver behandelt werden.

 
Wichtig

Mitarbeiter mit Behinderungen

Werden in einem Betrieb Mitarbeitende beschäftigt, die aufgrund einer Behinderung bei einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen benötigen, müssen diese helfenden Personen ("Paten") benannt und mit den personenbezogenen Maßnahmen vertraut gemacht werden. Für diesen Personenkreis sind regelmäßige Übungen grundsätzlich erforderlich – auch dann, wenn mit den übrigen Beschäftigten keine Evakuierungsübungen notwendig sind.

Je nach betrieblichen Besonderheiten können Brandschutzhelfer für weitere Aufgaben im Brandfall vorgesehen werden (z. B. Einweisen der Feuerwehr).

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