Fast parallel zur Entwicklung des SCC-Sytems wurden in Deutschland Konzepte für einen systematischen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der auch Aspekte der Gesundheitsförderung mit einschließt (sog. AMS-Konzepte oder AMS-Standards), entwickelt (siehe insbesondere "Nationaler Leitfaden für AMS").
Einführung AMS grundsätzlich freiwillig
In Deutschland wird ein AMS weder vom Gesetzgeber noch von den Unfallversicherungsträgern explizit gefordert, aber durchaus begrüßt! Einigkeit besteht aber darin, dass die Einführung eines AMS, zu dem auch das SCC-System zählt, grundsätzlich freiwillig sein sollte (siehe BMA 1997: Gemeinsamer Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner zu Managementsystemen im Arbeitsschutz).
Das auf Initiative der Industrie entwickelte SCC-System geht jedoch von einem "Verlangen" der gewerblichen Auftraggeber insbesondere von technischen Dienstleistungen aus und sieht eine Zertifizierung vor. Von einer Freiwilligkeit der Einführung und Anwendung eines solchen Arbeitsschutz-Managementsystems kann bei Kontraktoren nicht gesprochen werden – anders sieht es bei anderen Unternehmen aus.
3.1 Übernahme des niederländischen SCC-Systems
Bereits Mitte der 1990er-Jahre beschlossen die im deutschen Mineralölwirtschaftsverband zusammengeschlossenen Unternehmen, das niederländische SCC-System zu übernehmen, an das deutsche Arbeitsschutzrecht anzupassen und bei der Auswahl der Kontraktoren und Personaldienstleister ihrer Mitgliedsbetriebe, wenn die Fremdfirma mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, konsequent anzuwenden (d. h. zu fordern). Um das Kürzel "SCC" beibehalten zu können, wurde die Bezeichnung "Sicherheits Certifikat Contraktoren" gewählt.
1995 wurde das SCC-System (SCC und SCP) von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. Für die Pflege der entsprechenden normativen Dokumente richtete man das Untersektorkomitee SCC (U-SK SCC) bei der TGA ein. Im Zuge der Neuordnung des Akkreditierungswesens in Deutschland ist Ende 2010 die Umwidmung des U-SK SCC der bisherigen TGA/DGA in ein Sektorkomittee Sicherheits Certifikat Contraktoren (SK SCC) der DAkkS erfolgt. Die DGMK fungiert als Ansprechpartner, Pusher, Programmeigentümer, "Normensetzer" und Weiterentwickler des SCC-Systems.
3.2 Verbreitung steigt
Insbesondere Dank den Bemühungen der DGMK stieg die Zahl der Unternehmen, die SCC bzw. SCP anwendeten permanent an. Das SCC-System wurde anfangs v. a. von den Unternehmen der Mineralöl- und Chemischen Industrie sowie von Kraftwerken und Stahlwerken bei der Auswahl und der Beauftragung von Kontraktoren und Personaldienstleistern gefordert. Da die Unternehmen, die SCC anwenden und sich zertifizieren lassen, angehalten sind, auch von ihren Partnerfirmen (z. B. Subunternehmen) SCC oder einen vergleichbaren Nachweis zu verlangen, hat sich die Zahl der SCC-zertifizierten Unternehmen deutlich erhöht. Mit den Jahren haben auch viele andere Unternehmen und Organisationen erkannt, welche Vorteile ihnen die Zusammenarbeit mit zertifizierten Fremdfirmen bringt. Die Bekanntheit des SCC-Systems, deren Anwendung und die Zahl der zertifizierten Kontraktoren und Personaldienstleister ist deshalb weiter gestiegen. Bereits 2021 besaßen 4.000 Unternehmen ein gültiges SCC-Zertifikat. Das SCC-System mit seinen Programmen SCC und SCP hat sich in Deutschland und weiten Teilen Europas etabliert – wird aber auch kritisch gesehen.
Diskussionen über die Zukunft und Weiterführung des SCC-Systems
Das SCC-System ist das Ergebnis einer Initiative aus Kreisen der Industrie.
In Deutschland wird es gesetzlich nicht gefordert, wobei sich die Anwendung vorwiegend auf öffentlich-rechtliche Vorgaben bezieht. Trotzdem, der Aufbau und die Anwendung eines SGU-Managements (AMS) sind grundsätzlich freiwillig – was von den Kritikern am SCC-System immer wieder bemängelt wird.
Zur Verbreitung der Anwendung des SCC-Systems verwendeten die Befürworter eine Push-und-Pull-Strategie: Den offensichtlichen Vorteilen der Auftraggeber (sichere Partner beauftragen, Abschieben der eigenen "Mitverantwortung" an die Auftragnehmer) wurde der Nutzen auf der Seite der Auftragnehmer (Kontraktoren und Personaldienstleister) -insbesondere Marktzugang, Wettbewerbsvorteile und höhere Rechtssicherheit – gegenübergestellt.
Letztendlich überwiegen aber insbesondere die Vorteile der industriellen Auftraggeber, was Kritiker bemängeln. Sie führen an, dass die Fremdfirmen (Kontraktoren etc.) "gezwungen" werden, ein SGU-Managementsystem einzuführen, um an Aufträge zu gelangen, und dass die Kosten eines SGU-Managementsystems einschließlich der Zertifizierungskosten ausschließlich von den Fremdfirmen getragen werden.
Intensive Diskussionen über die Weiterführung des SCC-Systems führten zwischen 2019 und 2021 dazu, dass die DGMK ihre Funktion Eigentümer und die damit verbundenen Aufgaben in neue Hände übergeben hat.
3.3 SCC-VAZ 2021
Nach eingehenden Diskussionen mit den beteiligten Parteien und einem klaren Votum...