Grundsätzlich gilt auch für Gefährdungen durch traumatische Ereignisse die Schutzzielhierarchie des Arbeitsschutzes (TOP-Prinzip), wonach zuerst technische (T), danach organisatorische (O) und schließlich personenbezogene (P) Maßnahmen zu treffen sind. In der Mehrzahl der Fälle, in denen es zu berufsbedingten Traumatisierungen kommt, ist eine technische Maßnahme schwierig umzusetzen. So würde die strikte räumliche Trennung von Kunden und Beschäftigten zum Schutz vor Übergriffen (beispielsweise Trennscheibe am Schalter, abgeschlossene Fahrerkabine im Bus) der Zielsetzung eines kundenorientierten Dienstleistungsunternehmens nicht gerecht werden. Der Großteil der Präventionsanstrengungen konzentriert sich deshalb auf den Bereich der organisatorischen Maßnahmen (z. B. Bürogestaltung, Vermeidung von Alleinarbeit). Nichtsdestotrotz ist die Möglichkeit technischer Maßnahmen (bis hin zu deren Ersatz, zum Beispiel durch den Einsatz von IT-Lösungen) immer vorrangig zu prüfen.
Gefährdungsbeurteilung
Als einheitliche Grundlage für die Planung und Steuerung betrieblicher Aktivitäten des Arbeitsschutzes dient die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Darin werden alle am Arbeitsplatz vorhandenen Gefährdungen strukturiert festgestellt und bewertet. Das schließt auch psychische Belastungsfaktoren, wie traumatische Ereignisse, ein.
Mögliche Präventionsmaßnahmen
Arbeitsumfeld
- bauliche Maßnahmen, zum Beispiel Notausgänge oder Schutzwände
- technische Maßnahmen, zum Beispiel Zugangskontrollen oder Notrufsysteme
Arbeitsorganisation
- Vermeidung von Einzelarbeitsplätzen beziehungsweise ausreichendes Personal
- klare Regelungen der Zuständigkeiten
Information und Qualifikation des Personals
In der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation gibt es, abhängig vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, zwei Möglichkeiten, die innerbetriebliche Verfahrensweise bei traumatischen Ereignissen zu verorten:
a) |
Notfallplan Der Notfallplan umfasst insbesondere Aussagen dazu, wer welche Informationen nach einem traumatischen Ereignis wie einholt und weitergibt. Dies betrifft sowohl die Information zum Unfallhergang und den Zustand von Betroffenen aber auch wie und durch wen ggf. Erstbetreuer und -betreuerinnen bzw. Angehörige über das Ereignis unterrichtet werden. Der Notfallplan sollte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt sein und an einer zentralen Stelle ausgehängt werden. |
b) |
Betreuungskonzept Eine wirksame Präventionsmaßnahme ist die Entwicklung und Einführung eines betrieblichen Betreuungskonzepts. Dieses beschreibt das betriebliche Vorgehen zur Betreuung von Beschäftigten nach traumatischen Ereignissen. Wesentliche Elemente eines Betreuungskonzepts sind:
- Notfallplan einschließlich betrieblicher und externer Meldewege
- Festlegung von Verantwortlichkeiten insbesondere zur Koordination der betrieblichen Maßnahmen und der Absprachen mit dem Unfallversicherungsträger
- Erstbetreuung einschließlich des Einsatzkonzeptes der Erstbetreuerinnen und -betreuer
- Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger
- Maßnahmen bei Rückkehr von Betroffenen an den Arbeitsplatz
Die Elemente des Betreuungskonzepts müssen detailliert beschrieben werden. Sie müssen aber auch in ihrem Zusammenspiel schlüssig und widerspruchsfrei sein. Das Betreuungskonzept sollte mit den beteiligten Akteuren abgestimmt und als Dienstanweisung, Betriebsvereinbarung oder auf andere geeignete Weise als offizielles betriebliches Vorgehen schriftlich fixiert werden. |