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Impressum Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Grundlegende Themen der Organisation des Fachbereichs Organisation von Sicherheit und Gesundheit der DGUV |
1 Einleitung
Seit 1996 ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Kraft. Seitdem besteht für alle Arbeitgeber die Verpflichtung, Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen, geeignete Maßnahmen für bestehende Gefährdungen festzulegen, diese umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, kurz gesagt: eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auch die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Seit 2008 gibt die Leitlinie "Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) den Unfallversicherungsträgern und Arbeitsschutzbehörden eine Orientierung für die Bewertung der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben vor. Ein Jahr später wurden im Zuge der GDA die "Qualitätsgrundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen für eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz" veröffentlicht. Diese formulieren Mindeststandards, die bei der Erstellung von Handlungshilfen zu berücksichtigen sind. Sie wurden daher in diesen Grundsatz eingearbeitet.
Die Unfallversicherungsträger (UVT) haben zur Unterstützung ihrer versicherten Unternehmen und Einrichtungen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dabei haben sie sich an den Besonderheiten ihrer jeweiligen Branchen und Betriebsgrößen orientiert.
Trotz der unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Branchen und Betrieben sollte aus den verschiedenen Handlungshilfen der UV-Träger eine grundsätzlich gleiche Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung deutlich werden. Dabei sollen sowohl die Aussagen der GDA berücksichtigt, zusätzlich aber auch ein Wiedererkennungswert von UVT-Handlungshilfen für Betriebe und Einrichtungen etabliert werden.
2 Ziel und Zielgruppen
Dieser Grundsatz beschreibt ein gemeinsames Grundverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung zur Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu den einzelnen Prozessschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" der GDA.
Der Grundsatz richtet sich an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT). Er stellt einen Rahmen hinsichtlich der Inhalte, des Umfangs und der medialen Aufbereitung von Handlungshilfen sowie zur Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung dar.
Durch diesen Grundsatz soll die Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung gefördert werden. Hierdurch wird eine erhöhte Handlungssicherheit für Betriebe angestrebt sowie die Motivation zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebe verbessert.
3 Begriffe
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Im Grundsatz werden Begriffe verwendet, die an dieser Stelle erläutert werden.
3.1 Dokument
Ein Dokument ist eine Unterlage, die der Dokumentation nach § 6 ArbSchG dient. Das Dokument kann in Papierform oder elektronisch vorliegen.
3.2 Dokumentation
Die Dokumentation nach § 6 ArbSchG enthält das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung.
3.3 Gefährdung
Unter Gefährdung versteht man die Möglichkeit eines Gesundheitsschadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit.
3.4 Gefährdungs- und Belastungsfaktoren
Gefährdungen lassen sich in Gruppen zusammenfassen. Dazu steht die nachfolgende Systematik von Gefährdungs- und Belastungsfaktoren zur Verfügung:
1. |
Mechanische Gefährdungen |
2. |
Elektrische Gefährdungen |
4. |
Biologische Arbeitsstoffe |
5. |
Brand- und Explosionsgefährdungen |
6. |
Thermische Gefährdungen |
7. |
Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen |
8. |
Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen |
9. |
Physische Belastung/Arbeitsschwere |
11. |
Sonstige Gefährdungen |
3.5 Handlungshilfen
Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger unterstützen Betriebe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und zur Erfüllung der Dokumentationspflicht. Sie können sowohl in beschreibender als auch in Form von Listen oder Tabellen vorliegen.
3.6 Maßnahme
Eine Maßnahme ist eine konkrete Handlung, Anweisung oder Regelung zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
3.7 Mitgeltendes Dokument
Ein mitgeltendes Dokument ist eine Unterlage, auf die in der Dokumentation verwiesen wird. Mitgeltende Dokumente dienen der Vervollständigung der Dokumentation.
3.8 Risiko
Unter Risiko wird die Kombination aus der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens und seines Ausmaßes verstanden.
Hinweis: Oft werden die Begriffe Risiko und Gefährdung synonym benutzt, obwohl sie in der Fachliteratur unterschieden werden.
3.9 Wirksamkeitskontrolle
Die Wirksamkeitskontrolle beinhaltet die Überprüfung, ob die festg...