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Impressum
Herausgegeben von: |
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de |
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Sachgebiet Hochbau des Fachbereichs Bauwesen der DGUV |
Ausgabe: |
Januar 2023 |
Satz und Layout: |
Atelier Hauer + Dörfler, Berlin |
Bildnachweis: |
Titel, Abb. 1, 6, 7, 8, 10, 11, 13–21, Anhang 7.3: © H.ZWEI.S DESIGN/BG BAU; Abb. 2, 3, 4, 9, 22, 23, Anhang 7.1, 7.2, 7.4, 7.5: © DGUV; Abb. 12, Anhang 7.6: © H.ZWEI.S DESIGN/DGUV |
Copyright: |
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
Bezug: |
Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p201011 |
Änderung zur letzten Ausgabe von 2011:
- Die DGUV Information 201-011 "Arbeits-, Schutz- und Montagegerüste" ist die überarbeitete Version der "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" (Stand Juli 2011).
- Anpassung an die aktuellen Regelungen und Begriffsbestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (TRBS und ASR) sowie an die aktuellen Regelungen der Unfallversicherungsträger, wie z. B. der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten".
- Aufteilung der Schrift in die Kapitel Auftraggebende, Gerüstersteller und Gerüstnutzer. Die einzelnen Kapitel sind chronologisch Anhand des Bauablaufs gegliedert worden.
- Einfügen eines neuen Kapitels "Auftraggebende und Planende (Verantwortung bei Planung und Durchführung des Bauvorhabens)."
- Aufnahme des Themas "Montagegerüste".
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1 Anwendungsbereich
Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und insbesondere der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 allgemein, TRBS 2121 Teil 1, TRBS 1203, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und insbesondere der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 und ASR A2.1, der Baustellenverordnung (BaustellV), den Regelungen der Unfallversicherungsträger, insbesondere der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten", und zu einschlägigen Normen, die bei der Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Diese DGUV Information wendet sich hauptsächlich an Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst oder mit ihren Beschäftigten ein Gerüst auf-, um- oder abbauen (Gerüstersteller) sowie an Unternehmer und Unternehmerinnen, die ihren Beschäftigten ein Gerüst zum Gebrauch bereitstellen oder selbst gebrauchen (Gerüstnutzer).
Diese DGUV Information dient zudem Auftraggebenden, Bauherren und Bauherrinnen sowie planenden Personen als Erkenntnisquelle für die Planung, Ausschreibung und Ausführung der Baumaßnahme. Sie gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Nicht in den Anwendungsbereich dieser DGUV Information fallen Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste nach DGUV Regel 101-014 sowie Arbeitsmittel, die keine Gerüste sind, z. B. Bockgerüste, die unter Verwendung von Arbeitsböcken hergestellt werden und fahrbare Arbeitsbühnen nach DIN EN 1004, welches zu montierende Produkte sind, die nach der Gebrauchsanleitung montiert werden.
2 Begriffsbestimmungen und Erläuterungen
2.1 Allgemein
Die Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Sie schließt den Auf-, Um- und Abbau (Montage), die Prüfung des Gerüstes, sowie den Transport von Gerüstteilen und den Gebrauch (Benutzung) des Gerüstes durch Nutzer ein.
Gerüste sind vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe, die an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder auseinandergenommen werden können.
Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können. Sie haben außer den Beschäftigten und ihren Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeiten erforderliche Material zu tragen. Leistungsanforderungen sowie die Verfahren für Entwurf, Konstruktion und Bemessung von Arbeitsgerüsten können der DIN EN 12811-1 entnommen werden.
Schutzgerüste sind Gerüste, die als Fang- oder Dachfanggerüste Beschäftigte gegen tieferen Absturz oder als Schutzdächer sowie Arbeitsgerüste mit Bekleidung, Beschäftigte, Maschinen, Geräte und anderes vor herabfallenden Gegenständen schützen. Leistungsanforderungen sowie Verfahren für Entwurf, Konstruktion und Bemessung von Schutzgerüsten können z. B. der DIN 4420-1 entnommen werden.
Allgemein anerkannte Regelausführung ist eine Gerüstkonfiguration, für die der Gerüsthersteller einen Standsicherheitsnachweis erbracht hat und eine allgemeine Aufbau- und Verwendungsanleitung erstellt wurde.
Aufbau- und Verwendungsanleitung ist die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die der Gerüsthersteller z. B. auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie der DIN EN 12810, DIN EN 12811 und DI...