5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Das Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile soll möglichst vermieden werden; es ist immer zu prüfen, ob für die Dauer der Arbeiten nicht der spannungsfreie Zustand hergestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, müssen die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten gegen Berührungen durch Personen oder mit Arbeitsmaterial abgedeckt oder abgeschrankt werden (§ 7 DGUV Vorschrift 3 (BGV A 3)). Dabei sind Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit, Mitarbeiterqualifikation und die verwendeten Arbeitsmittel zu berücksichtigen.
Beim Abdecken oder Abschranken müssen vor Arbeitsbeginn unter Umständen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beim "Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile" (siehe Abschnitt 5.2) getroffen werden. Sind Schutzmittel in der Gefahrenzone anzubringen, ist hierfür entweder der spannungsfreie Zustand der Anlagenteile herzustellen oder es sind die Festlegungen für das "Arbeiten unter Spannung" anzuwenden.
Gerade, wenn nur "einige Handgriffe" für die durchzuführende Arbeit notwendig sind, neigen Elektrofachkräfte dazu, diese "Zusatzarbeit" - Abdecken oder Abschranken - zu unterlassen, was ein sehr hohes Arbeitsrisiko darstellt und nicht selten zu schweren und tödlichen Unfällen führt.
Abdecken benachbarter, unter Spannung stehender Teile
Abdeckungen müssen ausreichend isolierend und allen zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen standhalten. Das heißt, sie müssen sicher befestigt sein und dürfen sich nicht durch zufälliges Berühren lösen oder abfallen. Empfehlenswert sind z. B. Isolierstoffplatten und -matten, Abdecktücher und Schutzgitter. Berührt das Material unter Spannung stehende Teile oder wird die Gefahrenzone erreicht bzw. unterschritten, dann muss das Material eine ausreichende elektrische Festigkeit besitzen.
Bei den Sicherungsmaßnahmen ist immer der Abstand des Arbeitenden inklusive der Ausmaße der verwendeten Werkzeuge und Hilfsmittel von den unter Spannung stehenden Teilen zu beurteilen, was oftmals nicht in die Betrachtung mit einbezogen wird. Die Längen und Ausmaße der verwendeten Werkzeuge oder Hilfsmittel wie Leiter, Gerüst, Leitungsschiene kann zur versehentlichen Berührung von unter Spannung stehenden Teilen führen.
Wichtig ist ferner eine ausreichende und eindeutige Kennzeichnung der Arbeitsstelle. Flaggen, Absperrseile, Ketten und Warnschilder trennen die Gefahrenbereiche sichtbar von der Arbeitsstelle und sollen ein irrtümliches Betreten von Gefahrenbereichen verhindern.