Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln in abwassertechnischen Anlagen ist mit erhöhter elektrischer Gefährdung zu rechnen. Beschäftigte müssen die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen kennen und wissen, was beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln zu beachten ist. Diese Arbeitshilfe gibt Hinweise zu technischen Notwendigkeiten, zur Organisation eines sicheren Arbeitsablaufes und zu Verhaltensmaßnahmen.
Bild 17.1
Aus Unfallanzeigen:
- Bei Reparaturarbeiten kam es durch ein schadhaftes Anschlusskabel zum Stromschlag.
- Der Kollege erlitt einen Stromschlag, als er beim Wiedereinschalten eines Motorschutzschalters mit dem Finger abrutschte und eine stromführende Leitung berührte.
- Durch einen Stromschlag fiel unser Mitarbeiter von der Leiter herunter. Er war mit dem Schraubenzieher abgerutscht und an die Phase gekommen.
- Da die Zugentlastung gebrochen war, kam es an der Leitungseinführung in die Maschine zum Kurzschluss.
Gefährdungen:
Erhöhte elektrische Gefährdung besteht
- in Räumen abwassertechnischer Anlagen, die feucht oder nass sind,
- in engen, gut leitenden Räumen, z. B. in Metallbehältern, Schächten und Kanälen,
- durch rauhen Bau- und Montagebetrieb,
- auf Stahlkonstruktionen, z. B. Podeste, Brücken und Stegen.
Unfälle durch elektrischen Strom:
Der elektrische Strom kann beim Menschen zum Unfall führen
- durch gefährliche Körperdurchströmungen, die Herz- und Kreislaufstörungen verursachen und schon bei Wechselspannungen von mehr als 50 Volt möglich sind,
- durch Lichtbogeneinwirkung mit Verbrennungsfolgen, z. B. nach Kurzschlüssen,
- durch Folgewirkungen nach einem Stromschlag, z. B. Absturz von Leitern.
Schutzziel:
Der Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist so zu planen, durchzuführen und zu überwachen, dass Beschäftigte durch elektrischen Strom nicht gefährdet werden.
Weitere Informationen
- Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3)
- Regel „Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (BGR/GUV-R 126)
- Information "Einsatz von Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594)
- Information "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen" (BGI 600)
- Information "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau und Montagestellen" (BGI 608)
- Information "Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" (BGI 867)
- "Elektrische Gefährdungen" (TRBS 2131)
Organisatorische Maßnahmen
Arbeiten an oder in der Nähe von aktiven Teilen:
- Wird an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen gearbeitet, muss der spannungsfreie Zustand hergestellt werden.
- Betroffene Anlagenteile müssen durch die dafür verantwortliche Elektrofachkraft festgelegt und die Beschäftigten auf den zulässigen Arbeitsbereich hingewiesen werden.
- Dazu gehört die Kennzeichnung des Arbeitsbereiches (Bild 17.2) und falls erforderlich auch des Weges in diesen Bereich.
Elektrische Anlagen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten durch Elektrofachkräfte nach folgenden Regeln spannungsfrei gemacht werden:
1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Bild 17.2
Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung:
Hinweis:
Speisepunkte: