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Vorwort
Die vorliegende Praxishilfe richtet sich an die Elektrofachkraft, die als zur Prüfung befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln durchführt.
Die Vorgehensweise bei der Prüfung, durch die sicherheitsrelevante Mängel erkannt werden sollen, wird beschrieben und die Anforderungen aus der Normung werden erläutert.
Diese Schrift ergänzt die DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" in der die rechtlichen Grundlagen und die Notwendigkeit der Prüfungen beschrieben sind.
Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Arbeitsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen und gehört zur vorbeugenden Instandhaltung.
Als Voraussetzung für das ordnungsgemäße Vorbereiten und Durchführen von Prüfungen sind für das Prüfpersonal umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich. Diese müssen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert werden, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.
Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet "Elektrotechnik und Feinmechanik" des Fachbereichs "Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (ETEM)" der DGUV Ausgabe: Dezember 2016 DGUV Information 203-070 (bisher BGI/GUV-I 5090) zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen |
1 Anwendungsbereich
Diese Information gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen an
- ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln, die innerhalb oder außerhalb des Unternehmens benutzt oder bereitgestellt werden. Hierzu zählen z. B. Elektrohandwerkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte. Vom Unternehmen geduldete private Elektrogeräte sind dem gleichgestellt;
- transportablen elektrischen Arbeitsmitteln, z. B. Baustellenkreissägen, Schweißgeräte.
In bestimmten Bereichen sind weitergehende Anforderungen aus Verordnungen, Normen und anderen Regelwerken zu beachten. Dies gilt beispielsweise für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen oder im Bergbau eingesetzt werden oder für Medizinprodukte.
Außerdem werden weitere sicherheitstechnische Prüfungen beschrieben, die im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen zweckmäßig sind.
Sinngemäß können diese Informationen auch für das Prüfen ortsfester Arbeitsmittel angewendet werden.
2 Begriffsbestimmungen
2. |
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden (siehe auch Betriebssicherheitsverordnung). |
5. |
Berührungsstrom Strom, der beim Berühren von nicht mit dem Schutzleiter verbundenen Teilen des Körpers eines elektrischen Arbeitsmittels über die berührende Person fließt. |
7. |
Differenzstrom ist die vektorielle Summe der Momentanwerte aller Ströme, die am netzseitigen Eingang (Anschluss) des Arbeitsmittels durch alle aktiven Leiter fließen. |
9. |
Elektrische Gefährdung ist die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch das Vorhandensein elektrisc... |
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