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Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version dieser DGUV Information (12/2017) vorgenommen:

  • redaktionelle Überarbeitung
  • Aktualisierung von Bildern, klarere Darstellung der Abbildung 14.1 und 14.2
  • Anpassung einzelner Begriffe an die aktuelle DGUV Information 203-071
  • Aufnahme der aktualisierten DKE-Verlautbarung zum Thema Frequenzumrichter

Vorwort

Die vorliegende DGUV Information richtet sich an die Elektrofachkraft, die mit der Prüfung elektrischer Anlagen beauftragt ist bzw. als zur Prüfung befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die wiederkehrenden Prüfungen an ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln durchführt.

Im Weiteren wird anstelle des in der BetrSichV verwendeten Begriffs "elektrisches Arbeitsmittel" der Begriff "elektrisches Betriebsmittel" verwendet. Der Begriff "Betriebsmittel" wurde gewählt, da der in der BetrSichV benutzte Begriff "Arbeitsmittel" nicht alle Einrichtungen und Gebrauchsgegenstände erfasst, von denen elektrische Gefährdungen ausgehen können und für die eine Prüfpflicht besteht.

Die Vorgehensweise bei den Prüfungen wird beschrieben und die Anforderungen aus der Normung, insbesondere der Norm VDE 0105-100/ A1 und deren Berichtigung 1, werden erläutert.

Die vorliegende DGUV Information ergänzt die DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer", in der die rechtlichen Grundlagen und die Notwendigkeit der Prüfungen beschrieben sind.

Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen.

Als Voraussetzung für das zielgerichtete Vorbereiten und ordnungsgemäße Durchführen von Prüfungen sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich. Diese müssen in angemessenen Zeitabständen aktualisiert werden, z. B. durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche

Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

Fax: 030 13001-9876

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik des

Fachbereichs Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (ETEM) der DGUV

DGUV Information 203-072

zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter

www.dguv.de/publikationen Webcode: p203072

Bildnachweis

Titelbild: © BGHM; Abb. 25, 29-32, 35-38: © Michael Schäfer; Abb. 26: © Michael Lochthofen; Foto Seite 79: © Aintschie/Fotolia; Anhang A/Musterprüfprotokoll: © Holger Bluhm; alle anderen Abbildungen: © Rainer Rottmann

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen:

elektrischer Niederspannungsanlagen, z. B. Gebäudeinstallationen oder Baustromanlagen

ortsfester elektrischer Betriebsmittel

Hierzu zählen z. B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, Verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen. Ortsfeste elektrische Betriebsmittel können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein.

Wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln werden nach VDE 0105-100/A1 durchgeführt.

Die Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, z. B nach VDE 0100-600, VDE 0113-1 oder einer der zutreffenden Produktnormen, werden in dieser DGUV Information nicht behandelt.

Die nachfolgende Abbildung 1 verdeutlicht die Abgrenzung zwischen den Normen zum Errichten und Betreiben am Beispiel eines Gebäudes.

Die in bestimmten Bereichen weitergehenden Anforderungen aus Verordnungen, landesbaurechtlichen Regelungen, Normen und anderen Regelwerken werden in dieser Information nicht berücksichtigt. Dies gilt beispielsweise für:

Aufzüge

Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

Medizinisch genutzte Bereiche und elektrische Medizinprodukte

Sonderbauten, z. B. Versammlungsstätten, Tiefgaragen, Krankenhäuser, Beherbergungsstätten

Abbildung kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 1

Prinzipdarstellung zur Abgrenzung zwischen Errichter- und Betreibernorm

2 Begriffe

2.1 Ableitstrom

ist der Strom, der über die fehlerfreien Isolierungen eines Betriebsmittels zur Erde oder zu einem fremden leitfähigen Teil fließt; der Ableitstrom kann auch durch Beschaltungen verursacht werden.

2.2 Zur Prüfung befähigte Person

ist eine Elektrofachkraft, die durch ihre elektrotechnische Fachausbildung, mindestens einjährige Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln verfügt (siehe auch Abschnitt 3.1 "Anforderungen an Prüfpersonen" und Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203).

2.3 Benutzung

umfasst alle ein Betriebsmittel betreffende Maßnahmen, wie Erproben, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau sowie Transp...

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