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Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung des Fachbereichs ETEM

Ausgabe: Juni 2023

Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin

Bildnachweis: Abb. 1: © Alexander Pokusay – stock.adobe.com; Abb. 2, 3: © DGUV Abb. 4–7: © STABILA Messgeräte Gustav Ullrich GmbH; Abb. 8: © H.ZWEI.S Werbeagentur – DGUV; Abb. 9: © GeoMax

Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p203-095

1 Vorwort und Anwendungsbereich

Geräte, die Laserstrahlung aussenden, werden allgemein als Lasereinrichtungen bezeichnet und gelten nach der Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel, von denen eine Gefahr ausgehen kann und denen eine verständliche Bedienungsanleitung des Herstellers zur Verfügung stehen muss.

Die Anwendung von Lasereinrichtungen auf Baustellen muss in der Gefährdungsbeurteilung zwingend berücksichtigt werden. Die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung von Lasereinrichtungen sind in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung "OStrV" genannt und in deren Technischen Regeln "TROS Laserstrahlung" weiter konkretisiert.

Verantwortlich für den sicheren Betrieb einer Lasereinrichtung sind die Unternehmer, die Lasereinrichtungen einsetzen.

Die vorliegende DGUV Information gibt eine Handlungshilfe, wie die Aspekte der Gefährdung durch Laser auf Baustellen beurteilt und welche Schutzmaßnahmen notwendig werden.

Sogenannte Baulaser werden vielfach bei Vermessungsarbeiten verwendet. Zum Einsatz kommen z. B. Tachymeter, Digital-Nivellierer, Laserdistanzmesser, Rotations- Kreuz- und Kombinationslaser, sowie Kanalbaulaser.

Darüber hinaus bieten Lasereinrichtungen Positionierungs- und Bearbeitungshilfe bei der Bearbeitung von 2 D und 3 D- Modellen z. B. im Holzbau.

Die Materialbearbeitung mit leistungsstarken Lasern, z. B. beim Schneiden von Schaltafeln, erfolgt eher nicht im mobilen Einsatz auf der Baustelle, sondern in der Werkstatt. Diese Arbeiten werden in dieser Schrift nicht ausführlich behandelt, wobei die hier besprochenen Grundsätze auch bei solchen Arbeiten Anwendung finden.

Im Bereich von Tiefbauarbeiten kann es zu Zerstörungen von Lichtwellenleitersystemen (Glasfaserkabel) kommen, bei denen Laserstrahlung frei werden kann. Ausführlich wird das Thema in der DGUV Information 203-039 "Umgang mit Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen" behandelt. In dieser DGUV Information erfolgt nur ein Hinweis auf die Verhaltensanforderungen bei solchen Betriebsstörungen.

2 Begriffe

Laser

Das Wort Laser ist ein Kürzel, welches sich mittlerweile als eigenständiges Kunstwort etabliert hat. Es setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation zusammen. Deutsch: Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung. Dies beschreibt einen physikalischen Vorgang, der zur Erzeugung von Laserstrahlung führt.

Laserstrahlung und Strahlung aus konventionellen Strahlungsquellen unterscheiden sich nicht grundsätzlich in ihren biologischen Wirkungen. Wesentliche Unterschiede zu konventionellen Strahlungsquellen, wie z. B. Glühlampen, sind die folgenden wichtigen Eigenschaften:

  • Hohe Bestrahlungsstärke durch starke Bündelung des Lichts
  • Laser emittieren eine fast parallele Strahlung, die sich durch optische Systeme, wie z. B. Linsen, fokussieren lässt.
  • Im Baubereich werden meist sichtbare, rote oder grüne, Laser für berührungsfreies Messen und Positioniervorgänge eingesetzt.
  • Im Bereich nicht sichtbarer infraroter und ultravioletter Strahlung wird Laserstrahlung zu Messzwecken, zur präzisen Materialbearbeitung bei hoher Energiedichte und zur Informationsübertragung in Glasfaserkabeln angewendet.

Laserklassen(s. Anhang 2 und Abbildung 2)

Laser werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit für den Menschen in Klassen eingeteilt. Diese Zuordnung soll für die Anwender eine Gefährdung sofort ersichtlich machen und auf Schutzmaßnahmen hinweisen. Je höher die Klassennummer, desto höher ist auch die Gefährdung, die von einem Laser ausgeht. Für die Klassifizierung eines Lasers ist der Hersteller verantwortlich.

Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

haben aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Gefährdungen durch Laserstrahlung. Sie sind mit den Vorschriften und Regelwerken soweit vertraut, dass sie die Arbeitsbedingungen und daraus resultierenden arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen vor Beginn der Tätigkeit ermitteln und bewerten können. Sie können die Schutzmaßnahmen festlegen, bewerten und überprüfen. Umfang und Tiefe der notwendigen Kenntnisse sind häufig in Abhängigkeit von der zu beurteilenden Tätigkeit unterschiedlich. Die Anforderungen an eine entsprechende Fortbildung sind im DGUV...

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