Wiederbelebung ist immer dann notwendig, wenn durch einen Unfall, eine akute Erkrankung oder eine Vergiftung die Lebensfunktionen - Bewusstsein, Atmung und Kreislauf - ausfallen. Hier zählt jede Sekunde. Die Maßnahmen in diesem Kapitel sollten Sie gut geübt haben, dazu ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs zwingend notwendig.

Symptome für Bewusstlosigkeit

  • Hat eine Person das Bewusstsein verloren, reagiert sie nicht mehr auf äußere Einflüsse, die Muskulatur ist erschlafft. Der Zustand ist einem Tiefschlaf vergleichbar, aus dem sie nicht erweckt werden kann.
  • Wenn Sie eine scheinbar leblose Person auffinden, sprechen Sie die Person laut und deutlich an: "Hallo, können Sie mich hören?"
  • Fassen Sie die Person kräftig an den Schultern an.
 
Warnhinweis Achtung: Säuglinge und Kleinkinder dürfen Sie niemals kräftig rütteln oder schütteln.

Reagiert die betroffene Person darauf und macht z. B. die Augen auf und beginnt sich zu orientieren und zu bewegen, ist sie nicht bewusstlos.

So helfen Sie richtig

  • Helfen Sie in diesem Fall entsprechend der erkennbaren Symptome.
  • Notruf/Alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.

 

Bewusstsein und Bewusstlosigkeit

Arbeiten die verschiedenen Bereiche des Nervensystems ungestört zusammen, so ist der Mensch bei Bewusstsein. Er kann sehen, hören, fühlen, riechen und schmecken. Sein Denk-, Merk- und Reaktionsvermögen funktioniert ebenso wie die Fähigkeit, geordnete Bewegungsabläufe auszuführen. Er ist örtlich, zeitlich und der Situation entsprechend orientiert. Auch die wichtigen Schutzreflexe sind, obwohl sie nicht bewusst gesteuert werden, von einem ungestörten Bewusstsein abhängig.

Bei Bewusstlosen ist die Muskulatur völlig erschlafft und die Schutzreflexe sind ausgeschaltet. Daher besteht die Gefahr, dass die Zunge in den Rachenraum sinkt und dort die Atemwege verschließen kann. Da der Hustenreflex bei Bewusstlosen fehlt, können außerdem Speichel, Erbrochenes oder Blut in die Atemwege gelangen und zur Erstickung führen.

Ursachen für Bewusstlosigkeit

Ursachen für Bewusstseinsstörungen sind beispielsweise Beeinträchtigungen der Gehirnfunktion nach schweren Kopfverletzungen, klimatische Einflüsse auf den Organismus (z. B. Hitzschlag) oder vom Gehirn ausgehende Krampfanfälle, sowie Gefäßverletzungen mit massiven Blutungen oder bei Erwachsenen akute Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Herzrhythmusstörungen.

Info zum Warnhinweis: Werden Säuglinge und Kleinkinder heftig geschüttelt, erleiden sie ein Schädel-Hirn-Trauma, woran sie sterben können.

Reagiert die Person nicht, bewegt sie sich nicht und bleiben die Augen geschlossen, ist die Person bewusstlos.

So helfen Sie richtig

  • Rufen Sie laut um Hilfe, damit andere Personen aufmerksam werden und Ihnen helfen.
  • Notruf 112
  • Immer wenn Sie feststellen, dass eine verletzte oder kranke Person bewusstlos ist, müssen Sie sofort ihre Atmung prüfen.

 
Eine bewusstlose Person, die noch atmet, darf keinesfalls auf dem Rücken liegen bleiben. Sie würde in dieser Lage infolge der Atemwegsverlegung durch die zurück-sinkende Zunge ersticken! Vielmehr müssen Sie sie behutsam, aber schnell so lagern, dass Flüssigkeiten (z. B. Speichel, Erbrochenes oder Blut) aus dem Mund abfließen können und die Zunge die Atemwege nicht verlegen kann. Dies erreichen Sie durch die Seitenlage.

So prüfen Sie die Atmung

  • Fassen Sie die bewusstlose Person mit zwei bis drei Fingern am Kinn und mit der anderen Hand an der Stirn, und legen Sie so ihren Kopf behutsam nach hinten (Überstrecken des Halses). Das Kinn dabei leicht anheben und nach vorne ziehen.

     
    Bei Kleinkindern wird der Hals nicht nackenwärts überstreckt. Hier reicht die Lagerung des Kopfes in "Normalposition".
  • Sie können mit der eigenen Wange und dem Ohr dicht über Mund und Nase der Person ihre Atmung fühlen und meist auch hören. Dabei blicken Sie zum Brustkorb und sehen, wie sich Brust und Bauch beim Atmen heben und senken.

    Achtung: Sind an Bauch und Brustkorb Bewegungen erkennbar, ohne dass ein Atemzug erfolgt, kann eine Verlegung der Atemwege vorliegen (siehe Seite 32).

  • Die Atemkontrolle ca. 10 Sek. durchführen.

Entscheidung treffen!

  • Erkennen Sie einen Atemstillstand bzw. keine normale Atmung, z. B. Schnappatmung, müssen Sie unverzüglich mit der Reanimation beginnen.
  • Erkennen Sie Anzeichen für eine normale Atmung, müssen Sie die betroffene Person in die Seitenlage bringen.

Wenn Sie erkennen, dass die bewusstlose Person noch normal atmet, sollte sie nicht auf dem Rücken liegen. Sie könnte ersticken.

So helfen Sie richtig

  • Knien Sie seitlich neben der betroffenen Person und legen Sie den nahen Arm abgewinkelt neben den Kopf.

  • Greifen Sie die ferne Hand und führen Sie diese an die Wange der betroffenen Person und halten sie dort fest.
  • Fassen Sie jetzt das ferne Bein oberhalb des Knies und ziehen die betroffene Person zu sich. Der Körper wird so vorsichtig auf die Seite gelegt.

  • Damit die Atemwege frei sind, müssen Sie den Kopf der betroffenen Person nackenwärts beugen und darauf achten, dass der Mund geöffnet ist. So könne...

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