Hierbei ist nach personen- bzw. teambezogener Ausrüstung des Erste-Hilfe-Personals und dem Vorhalten von Ausstattungs-Material vor Ort zu unterscheiden, z. B. in Windenergieanlagen oder auf Plattformen.
Teambezogene Zusatzausrüstung für Ersthelfende-Windenergie
Zur erweiterten Ersten Hilfe in WEA zählt neben der Weiterbildung von Ersthelfern oder Ersthelferinnen auch folgende erweiterte Ausrüstung mit Erste-Hilfe-Material:
1 |
Augenspülflüssigkeit (geschlossenes, gebrauchsfertiges System) |
2 |
Automatisierter Elektrischer Defibrillator - AED, spritzwassergeschützt mit EKG-Anzeige und Übertragungsmöglichkeit zum/zur Telenotarzt/-ärztin |
3 |
Beatmungsbeutel incl. Zubehör, Guedeltubus, Pocket Mask, optional supraglottische Atemwegshilfen z.B. Larynxtuben oder Larynxmasken (Ausstattung in der Verantwortung des zuständigen Betriebsarztes, möglichst in Rücksprache mit dem Telenotarzt) |
4 |
Ausrüstung für Telekonsultation |
5 |
Pulsoximeter |
6 |
Tourniquet |
7 |
Notfallmedikamente, insbesondere Schmerzmittel in Windparks (hierzu nähere Ausführungen in Anlage 4: Notfallmedikation in Offshore-Windparks) |
8 |
Geeignete Rettungssysteme für die Rettung aus Höhen unter Berücksichtigung enger Räume (können teambezogen, z. B. beim Übersteigen vom Transportschiff, mitgeführt werden) |
Stationäre Zusatzausrüstung auf Windenergieanlagen
Über den Inhalt des Betriebsverbandkastens nach DIN 13157 hinausgehend sollte folgendes ergänzt werden:
1 |
Schienungsmaterial |
2 |
Material zur HWS-Immobilisation |
3 |
Ggf. Höhenrettungstrage (falls nicht teambezogen) ggf. unter Berücksichtigung enger Räume |
4 |
Decke |
5 |
Aktiv wärmende Decke |
Eine eventuelle weitere Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, bedarf spezieller Weiterbildung bzw. Übung und ist mit Betriebsarzt oder -ärztin, Notfallleitstelle und Rettungskräften abzustimmen. Sie hat u. a. Einfluss auf die Organisation der Rettungskette und die einzubindende Telekonsultation.
Ausstattung auf Umspann- oder Wohnplattformen
Neben einem Erste-Hilfe-Raum (siehe Anlage 3: Erste-Hilfe-Räume) hängt das zusätzliche Vorhalten von weiterem Erste-Hilfe-Material und Notfall-Ausrüstung sowie von Arzneimitteln (z. B. im Erste-Hilfe-Raum der Plattform) von den jeweiligen Offshore-Windpark spezifischen Gegebenheiten ab. Nähere Erläuterungen finden sich in der Anlage 4: Notfallmedikation in Offshore-Windparks.
Ausrüstung auf ggf. beteiligten Seefahrzeugen
Die Erste-Hilfe-Ausstattung und -Ausrüstung auf Schiffen ist bereits durch die "Bekanntmachung des Standes der medizinischen Anforderungen in der Seeschifffahrt" geregelt. Diese Ausrüstung ist zum Beispiel beim Transport des Offshore-Personals mit Schiffen oder beim Einsatz von größeren Errichterschiffen zu berücksichtigen bzw. an die Gegebenheiten anzupassen.