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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
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Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Grundsatzfragen der Ersten Hilfe, Fachbereich Erste Hilfe der DGUV
DGUV Information 204-041
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen Webcode: p204041
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Bildnachweis
Titel: © Zacharias/stock.adobe.com; Abb. 1: © D. Hory, BG Klinikum Hamburg; Abb. 2-4: © DGUV
1 Vorbemerkungen
Bei der Erarbeitung der ehemaligen Fachinformation (Ausgabe 12/2016) haben viele Vertreter betroffener Unternehmen sowie beteiligter Fachorganisationen und Arbeitsschutzinstitutionen mitgewirkt. Auf dieser Basis wurde für die jetzige Ausgabe der Text überwiegend redaktionell überarbeitet und teilweise inhaltlich zu folgenden Punkten ergänzt:
- Unter Einbeziehung spezieller Risiken bei der Gefährdungsbeurteilung in entlegenen inländischen Onshore-Windenergieanlagen und auch bei Einsätzen auf Onshore-Windenergieanlagen im Ausland;
- Die Kursdauer für die Weiterbildung (add-on-Modul) zu Ersthelfenden-Windenergie (EH-WE) wurde von 20 Unterrichtseinheiten (UE) auf 18 UE reduziert; die Kursdauer pro Tag beträgt 9 UE;
- Der Inhalt und die Lernziele des regelmäßigen Refresher-Trainings wurden detaillierter beschrieben;
- Der Wiederholungsturnus des Refresher-Trainings beträgt 2 Jahre; die jährlichen Wiederholungen mit jeweils halber Kursdauer werden aus organisatorisch-abrechnungstechnischen Gründen nicht mehr empfohlen;
- Darlegung von Vergleichbarkeit und Anerkennungsmöglichkeit von nationalen Erste-Hilfe-Kursen und Erste-Hilfe-Kursen nach den Vorgaben der Global Wind Organisation (GWO), um auch den internationalen Einsatz von in Deutschland weitergebildeten EH-WE zu ermöglichen.
2 Einleitung
Im Zuge der Energiewende in Deutschland haben On- und Offshore-Windenergieanlagen (WEA) an Bedeutung gewonnen. Offshore-Windparks wurden in der Nord- und Ostsee in Betrieb genommen. Auch Onshore-Anlagen stehen manchmal in weit entlegenen Regionen und können dann die Unternehmen vor ungewöhnliche Herausforderungen hinsichtlich Arbeitsschutz und Notfallvorsorge stellen. Die Beschäftigten werden in WEA mit spezifischen Arbeitsbedingungen konfrontiert.
Offshore-Windparks befinden sich bis zu 125 km von der Küste entfernt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Ebenso können Onshore-Windparks nicht selten in weit entlegenen ländlichen Regionen liegen und sind somit für Rettungsdienste schlecht erreichbar. Tätigkeiten in Windparks, z. B. auf WEA oder Umspannplattformen, sind mit erheblichen körperlichen Anstrengungen, Tätigkeiten in großen Höhen, räumliche Enge, Expositionen gegenüber Hitze und Kälte sowie durch Schichtdienste verbunden.
In Notfallsituationen können Verletzten/Erkrankten wie auch Ersthelfern und Ersthelferinnen extreme körperliche Anstrengungen abverlangt werden und außergewöhnlichen Temperaturen, Rauch und kaltem Wasser ausgesetzt sein. Die Zeitspanne bis zum Eintreffen eines Rettungsdienstes liegt wegen der Weitläufigkeit und erheblicher Entfernungen gerade in Offshore- Windparks zwischen 60 und 90 Minuten und kann sich infolge schlechter Wetterbedingungen auch noch deutlich verlängern. In dieser ungewöhnlich großen Zeitspanne müssen Erste-Hilfe-Maßnahmen geleistet werden, die einer besonderen Qualifizierung der Ersthelfenden bedürfen.
Die Unternehmensleitungen haben die Organisation der Ersten Hilfe und Rettung aus Gefahr entsprechend den Ergebnissen aus der Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich zu regeln. In Abstimmung mit den Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes, Rettungsorganisationen und Krankenhäusern müssen auch Notfallrettung und medizinische Versorgung gewährleistet sein.
3 Anwendungsbereich
Die Ausführungen in dieser DGUV-Information gelten, wie bereits in den Vorgängerfassungen dargelegt, vorrangig für Tätigkeiten in Offshore-Windparks. Es können jedoch auch für Onshore-WEA in Deutschland in evtl. vorhandenen und begründeten Einzelfällen Anleihen aus dem hier beschriebenen Konzept der Erweiterten Ersten Hilfe gemacht werden. Ob im Notfall die grundlegend geforderte betriebliche Erste Hilfe ausreichend ist oder aber erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen durch besser qualifizierte Beschäftigte mit Zusatzausrüstung und externer Unterstützung notwendig wären, ist durch jeweils betriebs- oder tätigkeits-spezifische Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Im Kapitel "Gefährdungsbeurteilung" finden sich gerade für Offshore-Windparks viele Aspekte und Bewertungen. Doch auch wenn beispielsweise in weit entlegenen Onshore-Windparks oder WEA hochrisikoreiche Tätigkeiten ausgeübt werden, ist durch Gefährdungsbeurteilung abzuklären, ob konkret unter diesen Bedingungen erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen sinnvoll oder nötig sind. Dies gilt beispi...