Feuerwehr-Haltegurte werden als persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zum Halten und wenn keine andere Möglichkeit besteht, zum Selbstretten eingesetzt. In Verbindung mit der Feuerwehrleine bildet der Feuerwehr-Haltegurt ein Haltesystem, das z. B. eine Annäherung zur Absturzkante verhindern und Personen vor dem Abstürzen, Abrutschen, Weiterrutschen und Versinken schützen kann.
Diese Arbeitshilfe erläutert Sicherungsmaßnahmen zum Halten und Selbstretten.
"Halten" nach FwDV 1: Der Gesicherte kann die Absturzkante nicht erreichen.
Unfallbeispiele:
- Der Feuerwehrmann stolperte auf der steilen Böschung und stürzte ins Gewässer.
- Bei einer Selbstrettungsübung verlor der Feuerwehrmann die Kontrolle über die Feuerwehrleine. Da er nicht zusätzlich gegen Absturz gesichert war, stürzte er ca. 3 m tief auf Betonboden ab.
Gefährdungen:
Gefährdungen beim Umgang mit dem Feuerwehr-Haltegurt entstehen insbesondere, wenn
- Feuerwehr-Haltegurte zum Auffangen von Personen verwendet werden,
- Feuerwehr-Haltegurte bei Selbstrettungsübungen ohne zusätzliche Sicherung gegen Absturz eingesetzt werden,
- beschädigte oder nicht ordnungsgemäß angelegte Feuerwehr-Haltegurte beim Halten und Selbstretten benutzt werden.
Schutzziel:
- Rettungs- und Selbstrettungsübungen sind so durchzuführen, dass Verletzungen für die Übenden vermieden werden.
Weitere Informationen:
- UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)
- Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 "Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
- DIN 14 927 "Feuerwehr-Haltegurt"
- DIN 14 800-17 "Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge – Gerätesatz Absturzsicherung"
- Information "Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte" (BGI/GUV-I 870)
Sturzgefahr aus dem Fenster bei der Rettung eines Eichhörnchens. Die Gefahr lässt sich durch einfaches Zurückhalten mittels Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine vermeiden.
Sicheres Halten mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine
Absturz mit Feuerwehr-Haltegurt – die Schädigung der Wirbelsäule ist sehr wahrscheinlich.
Sicheres Halten an der unwegsamen Böschung eines Gewässers
Sichere Selbstrettungsübungen
- Bei Selbstrettungsübungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine müssen Übende zusätzlich gegen Absturz gesichert sein.
- Die Sicherung kann durch Einsatz eines Auffangsystems mit Auffanggurt und verschiedenen verbindenden Teilsystemen erfolgen, z. B. Auffanggurt mit Höhensicherungsgerät oder Kernmantel-Dynamikseil.
- Die Auswahl des geeigneten Auffangsystems kann ggf. von den baulichen Gegebenheiten der Übungsstätte und dem Nutzungsumfang abhängig sein.
- Selbstrettungsübungen nur unter Aufsicht eines in der Durchführung von Abseilübungen erfahrenen Feuerwehrangehörigen durchführen.
- Übungen mit Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nur aus Höhen bis maximal 8 m durchführen. Hinweis: Bei Rettungsübungen mit Abseilgeräten sind größere Höhen zulässig. Siehe hierzu die Gebrauchsanweisungen der Hersteller.
- Zunächst Gewöhnungsübungen aus geringerer Höhe durchführen.
- Zum Anschlagen der Feuerwehrleine tragfähige und vorrangig bauseits vorhandene Anschlagpunkte benutzen.
- Feuerwehrleinen und Verbindungsmittel nicht über scharfe Kanten führen. Ggf. Kantenschutz benutzen. Seile, die einer Kantenbeanspruchung unterlagen, sind zu prüfen und ggf. auszusondern.
- Brüstungen und Geländer mit sicherem Halt übersteigen; aus Gebäudeöffnungen sicher heraussteigen. Die Feuerwehrleine dabei straff halten.
- Die Eigensicherung sichernder Personen ist erforderlich.
- Zur Abseilmethodik siehe Feuerwehr-Dienstvorschrift 1.
Brüstungen und Geländer mit sicherem Halt übersteigen, die Feuerwehrleine dabei straff halten.
Der Übende ist zusätzlich durch Auffangg...