Fahrer von Feuerwehrfahrzeugen müssen sich ihrer Verantwortung für mitfahrende Personen, Verkehrsteilnehmer und das Fahrzeug bewusst sein. Sicheres Fahren setzt Fahrpraxis auf den vorhandenen Fahrzeugtypen und Vertrautheit mit deren Fahrverhalten voraus. Fahrer müssen gefährliche Verkehrsvorgänge vermeiden und ihnen begegnen können. Zu den gefährlichen Verkehrsvorgängen gehören das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für das sichere Rückwärtsfahren und Einweisen.
Der Einweiser gibt eindeutige Handsignale.
Unfallbeispiele:
- An der Einsatzstelle von einem zurücksetzenden Feuerwehrfahrzeug erfasst worden.
- Beim Durchfahren der engen Tordurchfahrt des Feuerwehrhauses wurde der Feuerwehrmann zwischen Fahrzeug und Pfeiler eingeklemmt. Der Fahrer hatte während des Rückwärtsfahrens nur in den linken Außenspiegel gesehen.
- Um wenden zu können, musste der Fahrer zurücksetzen. Dabei fuhr er gegen die Gebäudeecke.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen durch das Rückwärtsfahren und Zurücksetzen von Feuerwehrfahrzeugen insbesondere durch
- Aufenthalt im Gefahrenbereich rückwärts fahrender Fahrzeuge,
- eingeschränkte Sicht des Fahrers an nicht ausreichend beleuchteten oder unübersichtlichen Einsatzstellen,
- Einweiser, die keine eindeutigen Handsignale geben,
- Tordurchfahrten und bei der Einfahrt auf den Stellplatz im Feuerwehrhaus.
Schutzziele:
- Der Fahrzeugführer darf nur rückwärts fahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden. Kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen.
- Einweiser dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers und nicht zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und in dessen Bewegungsrichtung befindlichen Hindernissen aufhalten. Sie dürfen während des Einweisens keine anderen Tätigkeiten ausführen.
Aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen (§ 9 Abs. 5 StVO).
Weitere Informationen:
- UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
- UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV/GUV-V A8)
- UVV "Fahrzeuge" (BGV/GUV-V D29)
Gefahr! Person im Gefahrenbereich des zurücksetzenden Fahrzeuges.
Sicherheitshinweise
- Gefährliche Verkehrsvorgänge wie das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen, z. B. beim Wenden, sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Ausreichende Fahrpraxis und vorausschauendes Fahren reduzieren gefährliche Verkehrsvorgänge.
Hat der Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren oder beim Zurücksetzen eingeschränkte Sicht und können Personen gefährdet werden, muss er sich einweisen lassen.
Einweiser ist, wer einem Fahrzeugführer bei Sichteinschränkung Zeichen für Fahrbewegungen gibt.
- Einweiser müssen ausreichend Kenntnisse haben, um die Verkehrsvorgänge beurteilen zu können.
- Einweiser müssen sich gut erkennbar im Blickfeld des Fahrzeugführers aufhalten, Blickkontakt halten und den "toten" Winkel hinter dem Fahrzeug einsehen können.
- Beim Einweisen müssen eindeutige Handsignale gegeben werden. Andere Tätigkeiten dürfen dabei nicht ausgeführt werden.
- Einweiser dürfen sich nicht zwischen Fahrzeug und Hindernissen aufhalten. Hindernisse sind z. B. Gebäudeteile, andere Fahrzeuge, Gruben, Materialstapel.
- Lichtzeichen für die freie Tordurchfahrt ersetzen nicht den Einweiser für die Rückwärtsfahrt auf den Stellplatzbereich des Fahrzeuges im Feuerwehrhaus.
- Rückfahrscheinwerfer verbessern das Signalbild des Fahrzeuges und tragen dadurch zu mehr Sicherheit beim Rückwärtsfahren bei.
Das "Grün" der Lichtzeichenanlage signalisiert lediglich die freie Tordurchfahrt. Ein Einweiser kann bei möglicher Sichteinschränkung oder bei möglicher Gefährdung von Personen trotzdem erforderlich sein.
Der Einweiser im Blickfeld des Fahrzeugführers
Übungen zum Rückwärtsfahren und Einweisen sind mit Hilfe einfacher Übungsanordnungen durchführbar. Übungsstrecken lassen sich schnell und einfach mit Verkehrsleitkegeln aufbauen.
Handsignale für das Einweisen von Fahrzeugen
1. Handzeichen für allgemeine Hinweise |
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Achtung |
Halt |
Halt – Gefahr |
Arm gestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche hochhalten |
Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken |
Beide Arme seitwärts waagerecht ausstrecken und abwechselnd anwinkeln und strecken |
2. Handzeichen für Fahrbewegungen |
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Abfahren |
Herkommen |
Entfernen |
Arm hochgestreckt mit nach vorn gekehrter Handfläche seitlich hin und her bewegen |
Mit beiden Armen mit zum Körper gerichteten Hand flächen heranwinken |
Mit beiden Armen mit vom Körper weggerichteten Handflächen wegwinken |
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Links fahren |
Rechts fahren |
Anzeige einer Abstandsverringerung |
Den der Bewegungsrichtung zugeordneten Arm anwinkeln und seitlich hin und her bewegen |
Beide Handflächen parallel dem Abstand entsprechend halten |