In der Arbeitswelt ist das Thema "Sucht" in seinen unterschiedlichen Ausprägungen nach wie vor ein häufiges und ernstzunehmendes Problem. Denn die von Suchtmittelmissbrauch betroffenen Beschäftigten gefährden im Arbeitsalltag sowohl sich selbst als auch andere. Zusätzlich zum erhöhten Unfallrisiko verschlechtert der Suchtmittelmissbrauch die Arbeitsleistung und ist oft Ursache für erhöhte Fehlzeiten. Damit entsteht neben dem persönlichen Leid auch ein erheblicher Kostenfaktor für Wirtschaft und Gesellschaft.
Es gibt viele Einflussmöglichkeiten, dem Thema Sucht am Arbeitsplatz effektiv zu begegnen und sich als Unternehmen oder Organisation sicherheits- und gesundheitsförderlich zu positionieren.
Daher richten sich diese Handlungsempfehlungen an:
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Führungskräfte
- Arbeitnehmervertretungen
- Personalverantwortliche
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
- Ansprechperson für Suchtfragen/Betriebliche Suchtbeauftragte
- Betriebliche Sozialberatung
- Personen, die sich über die Risiken von Suchtmittelkonsum und mögliche Hilfsmaßnahmen informieren möchten.
Sobald Beschäftigte ihren arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtungen nicht mehr gerecht werden, müssen Führungskräfte aktiv werden. Manchmal ist es offenkundig, dass Alkohol oder andere Suchtmittel im Spiel sind. Doch auch wenn Gründe für das Fehlverhalten nicht eindeutig sind, liegt es in der Führungsverantwortung, zugunsten von Arbeitssicherheit, Arbeitsqualität und Gesundheit der Beschäftigten zu handeln. Diagnosen zu stellen gehört nicht zu dieser Aufgabe. Wenn eine Auffälligkeit am Arbeitsplatz sich in einer Erkrankung begründen könnte, muss der betroffenen Person die Möglichkeit eingeräumt werden, dies (betriebs-)ärztlich abklären zu lassen. Denn nur medizinisch und psychologisch geschultes Fachpersonal kann Krankheitsbilder diagnostisch abklären und therapeutische Maßnahmen einleiten.
Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die am Arbeitsplatz durch missbräuchlichen Suchtmittelkonsum entstehen, können wirkungsvoll und nachhaltig durch Maßnahmen der Prävention und Intervention verringert werden. Die Aufklärung über Risiken von Suchtmitteln sowie eine Enttabuisierung der Thematik sind wichtige Ziele. Ein möglichst breit gefächertes Maßnahmenpaket ermöglicht eine wirksame Prävention. Dazu gehören die Einbindung des Arbeitsschutzausschusses (ASA), die Qualifizierung von Führungskräften, die Aufklärung und Unterweisung aller Beschäftigten und die Qualifizierung von Suchtbeauftragten.
Betriebliche Suchtprävention ist einerseits eingebunden in die Führungs- und Kommunikationskultur eines Unternehmens und andererseits in das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Sie ist auch Teil der Unternehmenskultur und damit auch Teil einer Kultur der Prävention.Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Führungskräfte nehmen eine Schlüsselrolle in der Suchtprävention ein. Bei Auffälligkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten von Beschäftigten (wie beispielsweise eine nachlassende Arbeitsleistung) sind sie die erste Interventionsinstanz: Dem Auftreten von Suchterkrankungen und möglichen Auswirkungen können Führungskräfte durch präventive Maßnahmen, frühzeitiges Ansprechen und konsequentes Agieren entgegenwirken. In Einzelfällen ist die Schaffung von individuell geeigneten Arbeitsplätzen erforderlich.
Diese Broschüre gibt Hinweise zur Vorbereitung zielführender Intervention. Darüber hinaus werden Tipps zur Gesprächsführung mit Mitarbeitenden gegeben, bei denen ein problematischer Suchtmittelkonsum vermutet wird. Thematisiert werden präventive Maßnahmen, Handlungsmöglichkeiten und die Wiedereingliederung von Beschäftigten. Weiterhin werden mögliche innerbetriebliche Beteiligte mit ihren Verantwortlichkeiten und Pflichten im Kontext von Suchtmittelmissbrauch beschrieben.
Im Kontext von Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz ist insbesondere Alkohol ein Thema. Daher liegt der Schwerpunkt dieser Broschüre auf dem Umgang mit alkoholauffälligen Personen. Grundsätzlich lassen sich die Regeln und Handlungsempfehlungen, die für diese Gruppe von Betroffenen gelten, auf alle anderen angesprochenen Suchtstörungen übertragen.