Arbeitsschutz ist Chefsache. Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich vor allem an den Unternehmer. Er muss Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Um seiner Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz nachzukommen, muss der Arbeitgeber für eine angemessene Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sorgen. Dazu ist die Übertragung der Aufgaben auf verantwortliche Führungskräfte ebenso notwendig, wie die Bestellung der beratenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, der Sicherheitsbeauftragten und der Ersthelfer sowie die Gründung eines Arbeitsschutzausschusses. Mit anderen Worten: Um gute, gesunde und sichere Arbeitsplätze zu bekommen, müssen die strukturellen Voraussetzungen, die Rahmenbedingungen, in Betrieben und Behörde geschaffen werden.
Eine wirksame und moderne Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutz zielt auf drei wesentliche Bereiche:
Die Aufbauorganisation
schafft Strukturen und legt Aufgaben sowie Kompetenzen der Verantwortlichen und Beauftragten für die einzelnen Organisationseinheiten eines Unternehmens fest.
Die Ablauforganisation
legt fest, nach welchen verbindlichen (und bekannt gemachten!) Regeln die zugewiesenen Aufgaben durch Arbeits- und Informationsprozesse erfüllt werden.
Das Gesundheitsmanagement
umfasst Zielsetzungen, Strukturen und Prozesse zur gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeit und Organisation sowie die Befähigung der Beschäftigten zum gesundheitsförderlichen Verhalten.
Ziel einer sicheren und gesunden Organisation muss es sein, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in alle betrieblichen Prozesse und Aktivitäten zu integrieren, so dass er nicht als lästige Pflichterfüllung, sondern vielmehr als Mittel zur Erbringung guter Arbeitsergebnisse verstanden wird. In allen öffentlichen Einrichtungen finden sich vielfältige Muster zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es gibt jedoch große Unterschiede in der Qualität, der Ausprägung und auch der einfachen Frage, ob lediglich gesetzlich geforderte oder auch freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Spanne reicht von einer ansatzweisen Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, in der vereinzelt Regelungen ohne Umsetzungsvorgaben existieren, bis hin zu umfassenden Arbeitsschutzmanagementsystemen, die ständige Ergebnis- und Prozessverbesserungen anstreben. Im abba-Projekt fanden in den beteiligten Jobcentern Betriebsbegehungen statt, um vor Ort die Arbeitsbedingungen beurteilen zu können. Dabei wurden auch die betrieblichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Arbeitsschutzorganisation hinterfragt. Die Fragestellungen dazu zielten vor allem auf die Erfüllung von Mindestanforderungen in der Organisation zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Verwaltungsbetrieben ab.
Nachfolgend ist diese Checkliste zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Verwaltungs- und Bürobetriebe abgebildet. Sie stellt eine gute Orientierungshilfe für Ihr eigenes Haus dar. Am besten, Sie füllen die Checkliste gleich mal aus!
Checkliste für Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Stand 11/2011
Datum: |
Einrichtung/Organisationseinheit: |
Beschäftige/ Bereiche/ Tätigkeiten |
Beschäftigenzahl: |
Bereiche: |
Tätigkeiten: |
Arbeitsschutzorganisation: |
1 |
Wurden Führungskräften die Unternehmerpflichten schriftlich übertragen? |
§ 13 Abs. 2 ArbSchg. § 13 BGV/GUV-V A1 |
□ ja |
□ nein |
2 |
Wird der Bereich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut? |
§ 19 BGV/GUV-V A1 §§ 3, 6, 10, 11 ASiG |
□ ja |
□ nein |
3 |
Wird der Bereich betriebsärtzlich betreut? |
§ 19 BGV/GUV-V A1 §§ 3, 6, 10, 11 ASiG |
□ ja |
□ nein |
4 |
Sind die Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt schriftlich festgelegt? |
§ 2 DGUV Vorschrift 2 |
□ ja |
□ nein |
5 |
Wie viele Sicherheitsbeauftragte wurden für den Bereich bestellt? |
Anzahl Sibe gem. Anlage 2 BGV/GUV-V A1 |
□ ja |
□ nein |
6 |
Wurden die Sicherheitsbeauftragten beim UV-Träger ausgebildet? |
§ 20 Abs. 6 BGV/GUV-V A1 |
□ ja |
□ nein |
7 |
Wird der Personalrat bei Fragen des AGS regelmäßtig beteiligt? |
§ 81 BPerSVG |
□ ja |
□ nein |
8 |
Finden regelmäßig Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses statt? |
§ 11 ASiG beim mehr als 20 AN |
□ ja |
□ nein |
9 |
Liegen für alle Arbeitsplätze aktuelle Gefährdungsbeurteilungen vor? |
§ 3 Abs. 1 BGV/GUV-V A1 § 5, 6 ArbSchG |
□ ja |
□ nein |
10 |
Werden die Beschäftigen regelmäßig (mind. 1 mal im Jahr) im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterwiesen? |
§ 4 BGV/GUV-V A1 § 12 Abs. 1 ArbSchG |
□ ja |
□ nein |
11 |
Wird die Unterweisung dokumentiert? |
§ 4 BGV/GUV-V A1 § 12 Abs. 1 ArbSchG |
□ ja |
□ nein |
12 |
Werden Beschäftigten regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angeboten? |
Angebots- bzw. Pflichtuntersuchungen z.B. G 37 Bildschirmtätigkeit |
□ ja |
□ nein |
Notfallmanagement |
13 |
Wurden Ersthelfer für den Bereich benannt? |
§ 26 BGV/GUV-V A1 |
□ ja |
□ nein |
14 |
Erfolgt eine regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer? |
alle 2 Jahre |
□ ja |
□ nein |
15 |
Sind Verbandkästen vorhanden, vollständig und gekennzeichnet? |
DIN 13157 |
□ j... |