Sicherheitsbeauftragte: Wie können sie sich besser im Betrieb einbringen?
Es gilt der Grundsatz: Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. In Betrieben mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der für die jeweilige Branche zuständige Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl von zwanzig Personen nicht erreicht wird. Wie viele Sicherheitsbeauftragte für den Betrieb abschließend erforderlich sind, muss das Unternehmen selbständig ermitteln und festlegen (§20 DGUV-V1).
Welche Rolle spielt der Sicherheitsbeauftragte?
Wozu ein Sicherheitsbeauftragter, wenn es auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt gibt? Der Sicherheitsbeauftragte wird als interner Kenner des Unternehmens und der Arbeitsprozesse dringend benötigt, um eine Sicherheitskultur vor Ort zu verankern und lebendig werden zu lassen. Er unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Seine Arbeit ist ehrenamtlich, freiwillig und häufig auf seinen eigenen Arbeitsbereich im Betrieb begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es nachzuvollziehen, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit keinerlei Weisungsbefugnis besitzt. Dieser Umstand aber ist der Grund, warum der Sicherheitsbeauftragte in der Vergangenheit nur wenig Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsschutzes hatte.
Wie kann die Wirksamkeit des Sicherheitsbeauftragten erhöht werden?
An der rechtlichen Situation wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Was aber kann in den Betrieben gemacht werden, um den Sicherheitsbeauftragten mehr Einflussmöglichkeiten zu geben und dadurch ihre Wirksamkeit zu erhöhen? Genau dieser Frage ging ein Forschungsprojekt von Experten aus Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen, unterstützt durch das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), nach.
Mittels einer Online-Befragung von mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragten konnten vor allem vier Bereiche für Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert werden:
- ein stärkerer Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten
- regelmäßige fachbezogene Informationen von der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- mehr praktische Hilfsmittel durch den Unfallversicherungsträger sowie
- eine bessere Kommunikation mit Führungskräften.
Erfahrungsaustausch zwischen Sicherheitsbeauftragten organisieren
Der fehlende Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten wird besonders von Sicherheitsbeauftragten in kleinen Betrieben als Problem gesehen. Dort gibt es meist auch nur einen Sicherheitsbeauftragten. Für einen stärkeren Erfahrungsaustausch sind sowohl innerbetriebliche als auch überbetriebliche sowie digitale Formate wichtig und denkbar, die in Ergänzung zu den schon vorhandenen Formaten im Rahmen von Fortbildungen organisiert werden können.
Informationsdefizite von Sicherheitsbeauftragten beheben
Fast 52 Prozent der Sicherheitsbeauftragten wünschen regelmäßige fachbezogene Informationen von ihrem Unfallversicherungsträger und 48 Prozent würden gerne mehr praktische Hilfsmittel (Checklisten und Plakate) zur Verfügung gestellt bekommen. Ob es tatsächlich zu wenig Hilfsmittel gibt, ob die Sicherheitsbeauftragten keinen Zugriff darauf haben oder ob die zielgerichtete Suche in der Menge der Hilfsmittel nicht gelingt, ist derzeit unklar.
Bewährtes Instrument von Sicherheitsbeauftragten: Kommunikation
Da Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis haben, bleiben als wesentliche Mittel die „Motivation zum sicherheitsgerechten Verhalten“ und die „Kommunikation mit Führungskräften und Personal“. Gespräche sind somit ein sehr wichtiger Bestandteil bei der Arbeit von Sicherheitsbeauftragten und gleichzeitig ein Schlüssel zum Erfolg. Um also möglichst wirksam werden zu können, sollten Sicherheitsbeauftragte besonders in Gesprächsführung geschult werden, zum Beispiel im Rahmen der Sicherheitsbeauftragten-Grundqualifizierung und/oder spätestens in ergänzenden Fortbildungsmodulen.
Link zum Abschlussbericht des Projekts „ Verbesserung der Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten – Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze für erfolgreiche außerbetriebliche und innerbetriebliche Maßnahmen“
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