Sicherheitsbeauftragte: Wie können sie sich besser im Betrieb einbringen?

Es gilt der Grundsatz: Unternehmen mit mehr als zwanzig Beschäftigten müssen mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. In Betrieben mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der für die jeweilige Branche zuständige Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl von zwanzig Personen nicht erreicht wird. Wie viele Sicherheitsbeauftragte für den Betrieb abschließend erforderlich sind, muss das Unternehmen selbständig ermitteln und festlegen (§20 DGUV-V1).
Welche Rolle spielt der Sicherheitsbeauftragte?
Wozu ein Sicherheitsbeauftragter, wenn es auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt gibt? Der Sicherheitsbeauftragte wird als interner Kenner des Unternehmens und der Arbeitsprozesse dringend benötigt, um eine Sicherheitskultur vor Ort zu verankern und lebendig werden zu lassen. Er unterstützt den Unternehmer bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Seine Arbeit ist ehrenamtlich, freiwillig und häufig auf seinen eigenen Arbeitsbereich im Betrieb begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist es nachzuvollziehen, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit keinerlei Weisungsbefugnis besitzt. Dieser Umstand aber ist der Grund, warum der Sicherheitsbeauftragte in der Vergangenheit nur wenig Einfluss auf die Gestaltung des Arbeitsschutzes hatte.
Wie kann die Wirksamkeit des Sicherheitsbeauftragten erhöht werden?
An der rechtlichen Situation wird sich vermutlich so schnell nichts ändern. Was aber kann in den Betrieben gemacht werden, um den Sicherheitsbeauftragten mehr Einflussmöglichkeiten zu geben und dadurch ihre Wirksamkeit zu erhöhen? Genau dieser Frage ging ein Forschungsprojekt von Experten aus Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen, unterstützt durch das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), nach.
Mittels einer Online-Befragung von mehr als 1.600 Sicherheitsbeauftragten konnten vor allem vier Bereiche für Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert werden:
- ein stärkerer Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten
- regelmäßige fachbezogene Informationen von der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- mehr praktische Hilfsmittel durch den Unfallversicherungsträger sowie
- eine bessere Kommunikation mit Führungskräften.
Erfahrungsaustausch zwischen Sicherheitsbeauftragten organisieren
Der fehlende Austausch mit anderen Sicherheitsbeauftragten wird besonders von Sicherheitsbeauftragten in kleinen Betrieben als Problem gesehen. Dort gibt es meist auch nur einen Sicherheitsbeauftragten. Für einen stärkeren Erfahrungsaustausch sind sowohl innerbetriebliche als auch überbetriebliche sowie digitale Formate wichtig und denkbar, die in Ergänzung zu den schon vorhandenen Formaten im Rahmen von Fortbildungen organisiert werden können.
Informationsdefizite von Sicherheitsbeauftragten beheben
Fast 52 Prozent der Sicherheitsbeauftragten wünschen regelmäßige fachbezogene Informationen von ihrem Unfallversicherungsträger und 48 Prozent würden gerne mehr praktische Hilfsmittel (Checklisten und Plakate) zur Verfügung gestellt bekommen. Ob es tatsächlich zu wenig Hilfsmittel gibt, ob die Sicherheitsbeauftragten keinen Zugriff darauf haben oder ob die zielgerichtete Suche in der Menge der Hilfsmittel nicht gelingt, ist derzeit unklar.
Bewährtes Instrument von Sicherheitsbeauftragten: Kommunikation
Da Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis haben, bleiben als wesentliche Mittel die „Motivation zum sicherheitsgerechten Verhalten“ und die „Kommunikation mit Führungskräften und Personal“. Gespräche sind somit ein sehr wichtiger Bestandteil bei der Arbeit von Sicherheitsbeauftragten und gleichzeitig ein Schlüssel zum Erfolg. Um also möglichst wirksam werden zu können, sollten Sicherheitsbeauftragte besonders in Gesprächsführung geschult werden, zum Beispiel im Rahmen der Sicherheitsbeauftragten-Grundqualifizierung und/oder spätestens in ergänzenden Fortbildungsmodulen.
Link zum Abschlussbericht des Projekts „ Verbesserung der Wirksamkeit von Sicherheitsbeauftragten – Konzeptionelle Überlegungen und praktische Ansätze für erfolgreiche außerbetriebliche und innerbetriebliche Maßnahmen“
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
3.404
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
1.101
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
880
-
Unterweisung im Arbeitsschutz: Die wichtigsten Grundlagen und Fakten auf einen Blick
797
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
731
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
631
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
5952
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
5342
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
481
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
409
-
Bereit für den Notfall: Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
24.04.2025
-
Prokrastination im Arbeitsschutz
23.04.2025
-
Kann Künstliche Intelligenz bereits alle Risiken problemlos ermitteln?
08.04.2025
-
Künstliche Intelligenz im Arbeitsschutz – alles nur ein Hype?
02.04.2025
-
Arbeitsschutz auf der Baustelle: Wer ist für was zuständig?
28.03.2025
-
„Wie kann man nur so blöd sein“ – Wie man Arbeitsunfälle richtig kommuniziert
19.03.2025
-
Arbeitsschutz bei der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
18.03.2025
-
Was beim Desk-Sharing zu beachten ist
17.03.2025
-
Sicherer Umgang mit Kältemitteln bei Wärmepumpen
14.03.2025
-
Erste Hilfe leisten: Reihenfolge beachten
11.03.2025