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Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
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Fax: 030 13001-6132
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Internet: www.dguv.de
Sachgebiet Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt
des Fachbereichs Gesundheit im Betrieb der DGUV
Projekt "Empfehlungen zur Beurteilung psychischer Belastung"
Autorinnen:
Sonja Berger, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Dr. Carola Ernst, Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Constanze Nordbrock, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Dr. Hiltraut Paridon, Institut für Arbeit und Gesundheit (bis März 2017)
Cornelia Schöneich-Kühn, Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sonja Wittmann, Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Ausgabe: August 2019
DGUV Information 206-026
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger
oder unter www.dguv.de/publikationen
1 Vorwort
Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013, in dem explizit die psychischen Belastungen bei der Arbeit als Gefährdung genannt und beurteilt werden müssen, entwickelt sich auf diesem Gebiet in Unternehmen und Verwaltungen eine große Aktivität, um den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen. Ebenso bieten viele freie Dienstleister auf diesem Markt eigene Vorgehensweisen und Methoden an.
Mit dieser Fachinformation sollen Sie den sich entwickelnden Markt und bereits vorliegende Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung in Verwaltung und Betrieb sowohl inhaltlich als auch in ihrer Prozessqualität beurteilen können. Der Fokus wird dabei auf den Schritt der Beurteilung gelegt. Dazu hat die Projektgruppe "Empfehlungen zur Beurteilung psychischer Belastung" aus dem Sachgebiet "Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt" der DGUV für Sie relevante Konzepte und Erkenntnisse aktueller Veröffentlichungen kompakt und mit vielen Anwendungsbeispielen zusammengestellt. Zitierte Studien sollen Ihnen konkrete Fakten als Argumentationshilfe an die Hand geben. Hinweise auf weitergehende Literatur sind für die eigenständige Vertiefung gedacht.
Die Rubrik "Aus der Praxis..." soll Ihnen verschiedene Szenarien aufzeigen, die Ihnen in der Praxis begegnen können. Auf die Auflösung der Szenarien in konkrete Vorgehensweisen wurde bewusst verzichtet, da es in der betrieblichen Realität vor Ort gilt, organisationsspezifisch vorzugehen und es keine standardisierten Musterlösungen gibt.
2 Einleitung
Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist eine sichere und gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Hierzu müssen die Arbeitsbedingungen ermittelt und beurteilt werden. Die vorliegende Broschüre soll die Schritte 2 und 3 einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung[1] vertiefend erläutern und Hilfestellung für die konkrete Umsetzung geben. Zusätzlich werden grundlegende Hinweise zur Ableitung von geeigneten Maßnahmen am Ende der Broschüre gegeben.
Abb. 1
Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. (Quelle: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), 2018, S.6.)
Aus der Praxis... | |
Frau Krause ist Unternehmerin in einem mittelständischen Unternehmen mit 150 Beschäftigten. Sie möchte mit einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nachhaltig die Gesundheit ihrer Beschäftigten schützen und verbessern. Sie hat eine erste Beurteilung durchgeführt und stellt die Ergebnisse im Arbeitsschutzausschuss vor. Herr Riemer ist bei Frau Krause angestellt und im Betriebsrat aktiv. Er ist misstrauisch, dass er nicht einfach direkt gefragt wird, sondern eine Beurteilungshilfe zum Einsatz gekommen ist. Schließlich hat der Betriebsrat bereits einen 15 Punkte-Aktionsplan zum Stress-abbau ausgearbeitet. Daher meldet sich Herr Riemer sofort zu Beginn: "Wir haben diesen Aktionsplan bereits letztes Jahr vorgelegt und Sie unterwandern unsere Bemühungen mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung!" Um ersten Spannungen vorzubeugen, entgegnet Frau Krause, dass die Gefährdungsbeurteilung sicherlich einige Punkte des Aktionsplans aufgreifen werde. Bei der Präsentation der Ergebnisse stellt Frau Krause heraus, dass mit 3,4 von 5 Punkten das Arbeitsklima recht gut sei und keinen Gefährdungsfaktor darstelle. Da fällt Herr Riemer ihr in das Wort: "Bei 3,4 gibt es immer noch 1,6 Punkte nach oben Luft und was heißt 3,4? Der Kollege Herr Dubnik ist massivem Mobbing ausgesetzt! Die Führung schaut nicht nur weg, sondern versteckt sich hinter nichtssagenden Zahlen!" Ehe Frau Krause etwas sagen kann, mischt sich die Betriebsärztin, Frau Dr. Kaya, ein: "Herr Riemer, eine Gefährdungsbeurteilung beurteilt niemals die Situation eines Einzelnen, sondern die eines Arbeitsplatzes." Diese Aussage stellt Herrn Riemer nicht zufrieden. Als es um die Maßnahmen geht, sind sich die Beteiligten nicht einig, ob man alle Defizite gleichzeitig angehen muss oder ob es besser wäre Prioritäten zu setzen. Frau Dr. Kaya bringt ein Ampelsystem ins Spiel, was für weitere Irritationen sorgt. In den nächsten anderthalb Stunden Diskussion verzetteln sich die Teilnehmer in Einzelheiten... |
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