Psychische Belastung der Beschäftigten: Wie sollen die Betriebe damit umgehen?
Über den „Umgang mit psychisch beeinträchtigtem Beschäftigten“ klärt die neue DGUV Information 206-030 auf. Der Handlungsleitfaden erklärt betrieblichen Führungskräften, wie sie psychische Beeinträchtigungen ihrer Mitarbeitenden erkennen und deuten sowie den Betroffenen helfen können.
Psychische Belastung der Beschäftigten – ein Problem nicht nur für Betroffene
Sind die übersteigerten Reaktionen von Beschäftigten gegenüber Kritik nur Ausdruck einer vorübergehenden Unausgeglichenheit oder steckt eine psychische Störung oder sogar Erkrankung dahinter? Auch für Führungskräfte stellen die seelischen Probleme ihrer Mitarbeitenden eine große Herausforderung dar. Sie müssen handeln, wenn das Verhalten der betroffenen Beschäftigten die Arbeitsprozesse oder das Betriebsklima negativ beeinflussen. Psychisch beeinträchtigte Mitarbeitende können den reibungslosen Ablauf der Arbeitsprozesse empfindlich stören oder durch häufige oder längere Fehlzeiten teilweise sogar lahmlegen.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Um die Situation zu analysieren, muss eine Führungskraft erstmal herausfinden, was die Ursachen der seelischen Probleme des Beschäftigten sind. Ist sein auffälliges Verhalten durch dessen privates Umfeld oder aber durch Entwicklungen bei der Arbeit verursacht? Sind im letzten Fall auch Kollegen und Kolleginnen zumindest teilweise schuld, weil sie den Betroffenen meiden, mobben und sozial isolieren? Und weiter: Ist der betroffene Mitarbeitende nicht nur psychisch beeinträchtigt, sondern bereits ernsthaft erkrankt?
Situation der psychischen Belastung schnell und respektvoll klären
Ein frühzeitiges Ansprechen von Verhaltensauffälligkeiten durch die Führungskraft verhindert, dass Symptome chronisch werden und sich die Arbeitssituation zuspitzt. Führungsverantwortliche müssen – unabhängig von der Ursache der Verhaltensänderung – auf einer Änderung des Leistungs- und Sozialverhaltens reagieren. In Gesprächen mit einer betroffenen Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ist zu klären, was die Ursachen für das veränderte Verhalten sind. Dies kann auch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung untersucht werden.
Die Experten der DGUV-Information empfehlen den Führungskräften in Unternehmen folgende Vorgehensweisen bei ersten Anzeichen einer psychischen Belastung eines Beschäftigten:
Informelles Vieraugengespräch: Bei diesem ersten Gespräch handelt es sich um ein informelles Vieraugengespräch ohne disziplinarische Konsequenzen. Der weitere Fortgang ist abhängig von einer erfolgten Verhaltensänderung des Beschäftigten. Bei positiven Verhaltensänderungen hat sich die Angelegenheit (erst einmal) erledigt.
Folgegespräche: Verändert sich die Situation nicht oder verschlechtert sie sich sogar, sind die nachfolgenden Gespräche abhängig von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen des Unternehmens. Auch bei psychisch erkrankten Beschäftigten können - mit strengen Auflagen verbundene - arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Ermahnung oder sogar Abmahnung sinnvoll sein. Allerdings sollte dies nur in Absprache mit einem Experten (Betriebsarzt, Arbeitspsychologe) erfolgen.
Interne Anlaufstellen: Führungsverantwortliche sollten sich zeitgleich zu den Gesprächen mit dem betroffenen Beschäftigten auch innerbetriebliche Unterstützung und Ansprechpersonen suchen. Dazu zählen der Betriebsarzt, soziale Beratungsstellen im Unternehmen (Sozial-, Suchtberatung), die Personalabteilung und der Personal- oder Betriebsrat. Insbesondere die sozialen Beratungsstellen können Betroffenen oftmals zusätzlich mit Adressen externer Ansprechpersonen oder -organisationen, wie zum Beispiel Selbsthilfegruppen, weiterhelfen.
Sprechstunde Psychische Gesundheit: Bei besonders schweren Fällen können Führungskräfte auch die Hilfe externer Experten anfordern, die in der Folge das Unternehmen besuchen. Im Rahmen eines „Employee Assistance Programs“ (EAP) kommen beispielsweise Ärzte oder Psychotherapeuten in regelmäßigen Abständen in das Unternehmen kommen und fungieren dann als Ansprechpersonen für die Beschäftigten. Diese führen mit dem Betroffenen und unter Umständen auch mit den Personen in seinem Arbeitsumfeld Gespräche, Therapien und Workshops durch.
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
5.9131
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
4.366
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
3.187
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
1.213
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
1.121
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
972
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
656
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
503
-
Nachtschichtuntauglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr nachts arbeiten darf
462
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
446
-
Barrierenmanagement im BGM
21.11.2024
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
20.11.2024
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
11.11.2024
-
Was man über die Schichtsysteme wissen muss
07.11.2024
-
Unternehmen sorgen sich zu wenig um das Wohlergehen ihrer Beschäftigten
04.11.2024
-
Erfolgreiche Wege für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Eine Strategie für Unternehmen
29.10.2024
-
Reduzierung von Arbeitsintensität: Was können die Betriebe machen?
23.10.2024
-
Growth Mindset: So entfalten Sie das Potential Ihrer Beschäftigten
22.10.2024
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
21.10.2024
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
14.10.2024